Kurztitel
Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. InstanzGeschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 264/1951Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,
Index
14/02 Gerichtsorganisation, 27/04 Sonstiges Rechtspflege
Anmerkung
In der Überschrift statt ,,Verfall'' richtig: ,,Einziehung''; siehe E v. 9. 12. 1974, JABl. Nr. 29, Z 2 lit. b.
Zu Abs. 1: Wortfolge ,,auf Bestätitung der vorläufigen Beschlagnahme eines Druckwerkes'' gegenstandslos, weil im Mediengesetz, BGBl. Nr. 314/1981, nicht mehr vorgesehen; statt ,,des Verfalls'' richtig: ,,der Einziehung'', siehe Anmerkung zur Überschrift; im letzten Satz ist nach ,,Verfallsbeteiligte'' zu ergänzen: ,,oder von der
Einziehung Betroffene''; siehe Anmerkung zur Überschrift.
Zu Abs. 2: Wortfolge ,,Die Bestätigung oder Nichtbestätigung der vorläufigen Beschlagnahme nach § 37 Abs. 2 PreßG'' gegenstandslos, siehe Anmerkung zu Abs. 1; statt ,,Verfall'' richtig: Einziehung'', siehe Anmerkung zur Überschrift
Zu Abs. 3: Statt ,,Verfall'' richtig: ,,Einziehung''; siehe Anmerkung zur Überschrift.