Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Nationalrats-Wahlordnung 1971
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 391/1970 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1973Bundesgesetzblatt Nr. 391 aus 1970, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
Anlage 2
Wahlkarte
(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage 2 als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung des Artikel II, Z 4 der Novelle BGBl. Nr. 280/1973 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „4. In der Anlage 2 zu § 42 Abs. 2 (Wortlaut des Aufdruckes der „Wahlkarte") hat es statt „Zu- und Vorname" zu lauten: „Familien- und Vorname". Außerdem haben die Worte „Familienstand:" und „Beruf:" zu entfallen.“)Die Novellierungsanweisung des Artikel römisch zwei, Ziffer 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1973, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „4. In der Anlage 2 zu Paragraph 42, Absatz 2, (Wortlaut des Aufdruckes der „Wahlkarte") hat es statt „Zu- und Vorname" zu lauten: „Familien- und Vorname". Außerdem haben die Worte „Familienstand:" und „Beruf:" zu entfallen.“)
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2023
Dokumentnummer
NOR12007090
Alte Dokumentnummer
N1197011410R