Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Änderung der Landesgrenze Burgenland - Steiermark
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1974Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
11/02 Grenzänderungen
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark verläuft im Bereich des Raabflusses (burgenländische Gemeinden Sankt Martin an der Raab und Jennersdorf, politischer Bezirk Jennersdorf - steiermärkische Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg, politischer Bezirk Feldbach) vom Grenzpunkt Nr. 11715 am rechten Bachufer geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 11717, von dort in der Mitte des Raabflusses geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 11322, von diesem geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 11263 am linken Bachufer, sodann geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 16074.
(2)Absatz 2,Der Verlauf der Landesgrenze in der im Abs. 1 genannten Grenzstrecke und die nach Abs. 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4000 (Anlage 3 - zwei Teile) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 4) ausgewiesen (Anm.: Die Anlage 3 ist nicht darstellbar.).Der Verlauf der Landesgrenze in der im Absatz eins, genannten Grenzstrecke und die nach Absatz eins, maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4000 (Anlage 3 - zwei Teile) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 4) ausgewiesen Anmerkung, Die Anlage 3 ist nicht darstellbar.).
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013
Dokumentnummer
NOR12007791
alte Dokumentnummer
N1197410828P