Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Änderung der Staatsgrenze mit Jugoslawien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 586/1976Bundesgesetzblatt Nr. 586 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
11/02 Grenzänderungen
Text
§ 4. Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in den §§ 2 und 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß. Paragraph 4, Spätere Veränderungen des Verlaufes der Kutschenitza haben auf den in den Paragraphen 2 und 3 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.
Dokumentnummer
NOR12008829
Alte Dokumentnummer
N11976154410