Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 193/1981Bundesgesetzblatt Nr. 193 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
11/02 Grenzänderungen
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde St. Pantaleon (Katastralgemeinde Steinwag) und der salzburgischen Gemeinde St. Georgen bei Salzburg (Katastralgemeinde Holzhausen) zwischen den Grenzpunkten G 13 und G 39 durch die Beschreibung (Anlage 1) (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar.) bestimmt. Die Grenzpunkte G 13 bis G 38 liegen in der Mitte der Moosache; der Grenzpunkt G 39 liegt in der Mitte des Franzenskanals nahe der Einmündung dieses Kanals in die Moosache.Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde St. Pantaleon (Katastralgemeinde Steinwag) und der salzburgischen Gemeinde St. Georgen bei Salzburg (Katastralgemeinde Holzhausen) zwischen den Grenzpunkten G 13 und G 39 durch die Beschreibung (Anlage 1) Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) bestimmt. Die Grenzpunkte G 13 bis G 38 liegen in der Mitte der Moosache; der Grenzpunkt G 39 liegt in der Mitte des Franzenskanals nahe der Einmündung dieses Kanals in die Moosache.
(2)Absatz 2,Der Verlauf der Landesgrenze nach Abs. 1 und die Lage der genannten Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4 000 (Anlage 2) (Anm.: Die Anlage ist nicht darstellbar.) dargestellt.Der Verlauf der Landesgrenze nach Absatz eins und die Lage der genannten Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4 000 (Anlage 2) Anmerkung, Die Anlage ist nicht darstellbar.) dargestellt.
Schlagworte
Grenze, Grenzverlauf
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013
Dokumentnummer
NOR12010064
alte Dokumentnummer
N11981168080