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Anl. 2e BMG

Fassungen
21.02.1986 bis 31.03.1987 — BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2e15.02.199731.03.2000 § → § BGBl. I Nr. 21/1997 · aufgehoben
Anl. 2e01.05.199614.02.1997 § → § BGBl. Nr. 201/1996
Anl. 2e01.04.198730.04.1996 § → § BGBl. Nr. 78/1987
Anl. 2e21.02.198631.03.1987 BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 e

Inkrafttretensdatum

21.02.1986BGBl. Nr. 76/1986

Außerkrafttretensdatum

31.03.1987danach: BGBl. Nr. 78/1987

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

                                                      Anlage zu § 2

                                                      -------------

E. BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 7,)

  1. Ziffer eins
    Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten der Bundesfinanzen.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Erstellung des Bundesfinanzgesetzentwurfes samt Anlagen und Führung des Bundeshaushaltes.
    Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge, soweit diese Abgaben und Beiträge von Abgabenbehörden des Bundes verwaltet werden.
    Zollwesen einschließlich der Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Zollwache.
    Angelegenheiten des Verfahrens, der Erhebung, der Vollstreckung, des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens auf dem Gebiet der in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Abgaben und Beiträge.
    Organisatorische Angelegenheiten der Abgaben(Zoll)verwaltung des Bundes.
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsewesen. Angelegenheiten des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht. Punzierungswesen.
    Angelegenheiten der Österreichischen Postsparkasse.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
  5. Ziffer 5
    (Entfällt; Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 9,)
  6. Ziffer 6
    Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
    Dazu gehören insbesondere:
    Verfügung über Bundesvermögen.
    Verwaltung des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt. Angelegenheiten der Staatskredite, der Staatshaftungen und der Staatsschulden.
    Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von dem Bund verfallenen oder heimgefallenen oder herrenlosen Vermögenswerten.
    Finanzielle Angelegenheiten des Erwerbes und der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken.
    Bundesgesetzblatt Nr. 439 aus 1984,, Artikel römisch eins, Ziffer 12,; Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1985,, Ziffer 5,)
  8. Ziffer 8
    Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen.
  9. Ziffer 9
    Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Kriegs-, Besatzungs- und Kriegsfolgeschäden am österreichischen Vermögen im In- und Ausland sowie an ausländischem Vermögen in Österreich.
    Angelegenheiten der finanziellen Durchführung des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955.
  10. Ziffer 10
    Pensionsrecht öffentlich Bediensteter und finanzielle Angelegenheiten des Dienstverhältnisses öffentlich Bediensteter.
  11. Ziffer 11
    Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Aufsicht einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
  12. Ziffer 12
    Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.

Schlagworte

Außenkompetenz, Steuer, Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Kreditwesen, Abgabenverwaltung, Zollverwaltung, Währungswesen, Sparkassenwesen, Bankwesen, Kapitalverkehr, Rückstellungsangelegenheit, Kriegsschaden, Besatzungsschaden

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR12011693

alte Dokumentnummer

N11986184450