Angelegenheiten des Sicherheitswesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen mit Ausnahme des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens sowie des Spreng- und Schießmittelwesens im Bergbau. Besorgung der Aufgaben eines österreichischen Zentralbüros der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation - INTERPOL. Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus diesem; Ein- und Auswanderungswesen. Fremdenpolizei und Meldewesen einschließlich der Angelegenheiten der Einwohnerverzeichnisse.
Untersuchung von Grenzzwischenfällen.
Volkszählungswesen.
Abschiebung, Abschaffung, Ausweisung, Flüchtlingswesen; Angelegenheiten der Auslieferung und der Durchlieferung, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind. Vereins- und Versammlungsangelegenheiten.
Die nicht im Dienst der Strafrechtspflege zu besorgenden
Angelegenheiten der Pressepolizei.
Wappenwesen.
Veranstaltungswesen.
Paßangelegenheiten mit Ausnahme der Angelegenheiten der Diplomatenpässe.
Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen einschließlich der Angelegenheiten des Rettungswesens und der Feuerwehr.
Angelegenheiten des Zivilschutzes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bauten und Technik fallen.