Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesministeriengesetz 1986
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1986Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2kAnlage 2 k
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Anlage zu § 2
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K. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
(BGBl. Nr. 617/1983, Art. I Z 7)Bundesgesetzblatt Nr. 617 aus 1983,, Artikel römisch eins, Ziffer 7,)
Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Landwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
Mastkreditangelegenheiten.
Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
Dazu gehören insbesondere auch:
Forstwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
Wildbach- und Lawinenverbauung.
Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
Dazu gehören insbesondere auch:
Qualitätsklassenregelungen, Pflanzenzucht- und Saatgutwesen. Importausgleich; Absatz- und Verwertungsmaßnahmen. Zollbestätigungsverkehr.
Vorratshaltung.
Regelung der Ein- und Ausfuhr
von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch- und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
hinsichtlich phytosanitärer Belange.
Weinrecht und Weinaufsicht.
Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
Dazu gehört insbesondere auch:
Bergbauernhilfsfonds.
Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
Dazu gehören insbesondere auch:
Wasserwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
Verwaltung des öffentlichen Wassergutes, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bauten und Technik fällt.
(BGBl. Nr. 265/1981, Art. I Z 7)Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1981,, Artikel römisch eins, Ziffer 7,) Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundeskanzleramt obliegen.
Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
Angelegenheiten der Bundesanstalt für Fortpflanzung und Besamung von Haustieren.
Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste, Bundesgärten, Spanischen Reitschule.
Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
Wahrung der wasserrechtlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
(BGBl. Nr. 265/1981, Art. I Z 8 und 9)Bundesgesetzblatt Nr. 265 aus 1981,, Artikel römisch eins, Ziffer 8 und 9) Schlagworte
Außenkompetenz, Futtermittel, Düngemittel, Forschungswesen,
Versuchswesen, Prüfungswesen, Wildbachverbauung, Pflanzenzuchtwesen,
Absatzmaßnahme, Einfuhr
Dokumentnummer
NOR12011699
alte Dokumentnummer
N11986184510