Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 7)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 628/1988Bundesgesetzblatt Nr. 628 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
19/05 Menschenrechte
Beachte
Verfassungsbestimmung
Text
Artikel 5
Ehegatten haben untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe. Dieser Artikel verwehrt es den Staaten nicht, die im Interesse der Kinder notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Dokumentnummer
NOR12012410
alte Dokumentnummer
N1198810498A