Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1989Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 12
Schiedsrichter und sonstige in Schiedsverfahren mitwirkende Personen
Wird eine Streitigkeit gemäß Artikel XX des Übereinkommens zur schiedsrichterlichen Erledigung vorgelegt, werden die entsprechenden Privilegien und Immunitäten für Schiedsrichter und sonstige an dem Schiedsverfahren mitwirkende Personen in einer Sondervereinbarung zwischen den Schiedsparteien und jeder Partei, auf deren Hoheitsgebiet das Verfahren stattfinden soll, festgelegt. Wird eine Streitigkeit gemäß Artikel römisch zwanzig des Übereinkommens zur schiedsrichterlichen Erledigung vorgelegt, werden die entsprechenden Privilegien und Immunitäten für Schiedsrichter und sonstige an dem Schiedsverfahren mitwirkende Personen in einer Sondervereinbarung zwischen den Schiedsparteien und jeder Partei, auf deren Hoheitsgebiet das Verfahren stattfinden soll, festgelegt.
Dokumentnummer
NOR12012902
alte Dokumentnummer
N1198911316F