Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1989Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 14
Aufhebung
(1)Absatz eins,Die in diesem Protokoll vorgesehenen Privilegien und Immunitäten werden nicht zum persönlichen Vorteil einzelner, sondern zur effizienten Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit gewährt.
(2)Absatz 2,Wenn die Gefahr besteht, daß die Privilegien und Immunitäten verhindern, daß der Gerechtigkeit Genüge geschieht, und wenn sie ohne Beeinträchtigung der Zwecke, für welche sie gewährt wurden, aufgehoben werden können, haben die nachstehend angeführten Stellen das Recht und die Pflicht, diese Privilegien und Immunitäten aufzuheben:
die Parteien des Protokolls hinsichtlich ihrer Vertreter und der Vertreter ihrer Unterzeichner;
die, notfalls zu einer außerordentlichen Tagung einberufene, Versammlung der Vertragsparteien der EUTELSAT, hinsichtlich der EUTELSAT;
der Unterzeichnerrat der EUTELSAT hinsichtlich des Generaldirektors;
der Generaldirektor hinsichtlich der Mitglieder des Personals und der Sachverständigen.
Dokumentnummer
NOR12012904
Alte Dokumentnummer
N1198911318F