Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1989Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 18
Beilegung von Streitigkeiten
Jede Streitigkeit zwischen der EUTELSAT und einer Partei des Protokolls oder zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls, die nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, wird, wenn es eine der Streitparteien so wünscht, gemäß Artikel XX und Anlage B des Übereinkommens einem Schiedsverfahren unterworfen. Jede Streitigkeit zwischen der EUTELSAT und einer Partei des Protokolls oder zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls, die nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, wird, wenn es eine der Streitparteien so wünscht, gemäß Artikel römisch zwanzig und Anlage B des Übereinkommens einem Schiedsverfahren unterworfen.
Dokumentnummer
NOR12012908
alte Dokumentnummer
N1198911322F