Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1989Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 20Artikel 20
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten in bezug auf Schäden, nicht-vertragliche
Haftung oder in bezug auf Mitglieder des Personals oder
Sachverständigen
Jede Partei des Übereinkommens kann, in Übereinstimmung mit Artikel XX Anlage B des Übereinkommens, alle Streitigkeiten Jede Partei des Übereinkommens kann, in Übereinstimmung mit Artikel römisch zwanzig Anlage B des Übereinkommens, alle Streitigkeiten
die durch einen von EUTELSAT verursachten Schaden entstehen;
die eine nicht-vertragliche Haftung der EUTELSAT zum Gegenstand haben;
die ein Mitglied oder einen Sachverständigen betreffen, wobei die betreffende Person ein Recht auf Immunität von der Gerichtsbarkeit geltend machen kann, sofern diese Immunität nicht aufgehoben wurde;einem Schiedsverfahren unterwerfen.
Dokumentnummer
NOR12012910
alte Dokumentnummer
N1198911324F