Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 176/1989Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Artikel 25
Depositar
(1)Absatz eins,Der Generaldirektor ist der Depositar dieses Protokolls.
(2)Absatz 2,Der Depositar unterrichtet insbesondere alle Parteien des Übereinkommens umgehend:
von jeder Unterzeichnung dieses Protokolls;
von der Hinterlegung jeglicher Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden;
vom Tag des Inkrafttretens dieses Protokolls;
vom Tag, an dem die Mitgliedschaft eines Staates als Partei des Protokolls erlischt;
von sonstigen Mitteilungen in bezug auf dieses Protokoll.
(3)Absatz 3,Sofort nach Inkrafttreten dieses Protokolls übermittelt der Depositar dem Sekretariat der Vereinten Nationen eine beglaubigte Abschrift des Originals zur Registrierung und Veröffentlichung nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen.
Dokumentnummer
NOR12012915
alte Dokumentnummer
N1198911329F