Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesministeriengesetz 1986
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 45/1991Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2mAnlage 2 m
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Anlage zu § 2 Anlage zu Paragraph 2
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M. BUNDESMINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR
Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftfahrt.
Dazu gehören insbesondere auch:
Strom- und Schiffahrtspolizei einschließlich Errichtung und Verwaltung der Dienstobjekte der Schiffahrtspolizei, Schiffseichung und Beurkundung ihres Ergebnisses. Flugsicherung einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Flugsicherungsanlagen, Flugwetterdienst.
Angelegenheiten der Werbung für den Personen- und Güterverkehr.
Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
Post- und Fernmeldewesen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die für Zwecke des Post- und Fernmeldewesens gewidmet sind.
Dazu gehören insbesondere auch:
Fernmeldetechnische Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind.
Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes für Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe.
Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Verkehrs-Arbeitsinspektorates.
Angelegenheiten des Maschinenwesens einschließlich des Dampfkesselwesens, soweit sie die Prüfung und Überwachung von Einrichtungen der Eisenbahn, der Schiffahrt oder der Luftfahrt betreffen.
Angelegenheiten der verstaatlichten oder staatseigenen Unternehmungen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der durch das Verstaatlichungsgesetz, BGBl. Nr. 168/1946, verstaatlichten Unternehmungen mit Ausnahme der verstaatlichten Banken und der Ersten Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft, Wien; Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes anDazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der durch das Verstaatlichungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1946,, verstaatlichten Unternehmungen mit Ausnahme der verstaatlichten Banken und der Ersten Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft, Wien; Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft m.b.H. ,Salzachkohle' sowie die Angelegenheiten der gemäß Art. 22 des Staatsvertrages, BGBl. Nr. 152/1955, in das Eigentum des Bundes übertragenen, der Erdölwirtschaft dienenden Unternehmungen.der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft m.b.H. ,Salzachkohle' sowie die Angelegenheiten der gemäß Artikel 22, des Staatsvertrages, Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1955,, in das Eigentum des Bundes übertragenen, der Erdölwirtschaft dienenden Unternehmungen. Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
Angelegenheiten des ERP-Fonds.
Die in den Z 1 bis 12 genannten Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:Die in den Ziffer eins bis 12 genannten Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung.
Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen.
Angelegenheiten des Maschinenwesens einschließlich des Dampfkesselwesens.
Angelegenheiten des Wasserbaues hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen.
Anmerkung
NOV: Art. VII, BGBl. Nr. 45/1991
ÜR: Art. VIII und IX, BGBl. Nr. 45/1991.
Schlagworte
Strompolizei, Personenverkehr, Postwesen
Dokumentnummer
NOR12013436
alte Dokumentnummer
N1199110431L