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Anl. 2m BMG

Fassungen
01.02.1991 bis 30.06.1993 — BGBl. Nr. 45/1991
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2m15.02.199731.03.2000 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2000
Anl. 2m01.01.199514.02.1997 § → § BGBl. Nr. 1105/1994
Anl. 2m01.07.199331.12.1994 § → § BGBl. Nr. 256/1993
Anl. 2m01.02.199130.06.1993 § → § BGBl. Nr. 45/1991
Anl. 2m01.04.198731.01.1991 § → § BGBl. Nr. 78/1987
Anl. 2m21.02.198631.03.1987 BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1991,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 m

Inkrafttretensdatum

01.02.1991BGBl. Nr. 45/1991

Außerkrafttretensdatum

30.06.1993danach: BGBl. Nr. 256/1993

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Anlage zu Paragraph 2

-------------

M. BUNDESMINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE WIRTSCHAFT UND VERKEHR

  1. Ziffer eins
    Verkehrspolitik.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schiffahrt und der Luftfahrt.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Strom- und Schiffahrtspolizei einschließlich Errichtung und Verwaltung der Dienstobjekte der Schiffahrtspolizei, Schiffseichung und Beurkundung ihres Ergebnisses. Flugsicherung einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Flugsicherungsanlagen, Flugwetterdienst.
    Angelegenheiten der Werbung für den Personen- und Güterverkehr.
  3. Ziffer 3
    Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
  5. Ziffer 5
    Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
  6. Ziffer 6
    Post- und Fernmeldewesen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die für Zwecke des Post- und Fernmeldewesens gewidmet sind.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Fernmeldetechnische Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind.
  8. Ziffer 8
    Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes für Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe.
    Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Verkehrs-Arbeitsinspektorates.
  9. Ziffer 9
    Angelegenheiten des Maschinenwesens einschließlich des Dampfkesselwesens, soweit sie die Prüfung und Überwachung von Einrichtungen der Eisenbahn, der Schiffahrt oder der Luftfahrt betreffen.
  10. Ziffer 10
    Angelegenheiten der verstaatlichten oder staatseigenen Unternehmungen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
    Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der durch das Verstaatlichungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1946,, verstaatlichten Unternehmungen mit Ausnahme der verstaatlichten Banken und der Ersten Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft, Wien; Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an
    der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft m.b.H. ,Salzachkohle' sowie die Angelegenheiten der gemäß Artikel 22, des Staatsvertrages, Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1955,, in das Eigentum des Bundes übertragenen, der Erdölwirtschaft dienenden Unternehmungen.
  11. Ziffer 11
    Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im industriell-gewerblichen Bereich handelt.
  12. Ziffer 12
    Angelegenheiten des ERP-Fonds.
  13. Ziffer 13
    Die in den Ziffer eins bis 12 genannten Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
    1. Litera a
      Straßenbau.
    2. Litera b
      Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung.
    3. Litera c
      Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen.
    4. Litera d
      Angelegenheiten des Maschinenwesens einschließlich des Dampfkesselwesens.
    5. Litera e
      Angelegenheiten des Wasserbaues hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen.

Anmerkung

NOV: Art. VII, BGBl. Nr. 45/1991
ÜR: Art. VIII und IX, BGBl. Nr. 45/1991.

Schlagworte

Strompolizei, Personenverkehr, Postwesen

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR12013436

alte Dokumentnummer

N1199110431L