Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Kundmachungsorgan
JGS Nr. 946/1811
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 614Paragraph 614
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Text
Auslegung der Substitutionen.
§ 614.Paragraph 614,
Ist eine Substitution zweifelhaft ausgedrückt so ist sie auf eine solche Art auszulegen, wodurch die Freyheit des Erben, über das Eigenthum zu verfügen, am mindesten eingeschränkt wird.
Schlagworte
Freiheit, Eigentum
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2015
Dokumentnummer
NOR12018340
alte Dokumentnummer
N2181110821Z