Kurztitel
Auslieferung von Verbrechern (Belgien)
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Beachte
Das Übereinkommen ist gemäß BGBl. III Nr. 131/2018 als beendet anzusehen.Das Übereinkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2018, als beendet anzusehen.
Text
Artikel VI.Artikel römisch sechs.
In dringenden Fällen soll die vorläufige Verhaftung eines Individuums, welches wegen einer der im Artikel II dieses Vertrages aufgezählten strafbaren Handlungen verfolgt wird, auf die durch die Post oder mittelst des Telegraphen erfolgte Benachrichtigung vom Vorhandensein eines Verhaftsbefehles vorgenommen werden, unter der Bedingung jedoch, daß eine solche Benachrichtigung regelmäßig auf diplomatischem Wege an das k. und k. Ministerium des Aeußern der österreichisch-ungarischen Monarchie, wenn der Beschuldigte sich nach Oesterreich oder Ungarn, – und an Ministerium des Aeußern in Belgien, wenn der Beschuldigte sich nach Belgien geflüchtet hat, gerichtet werde.In dringenden Fällen soll die vorläufige Verhaftung eines Individuums, welches wegen einer der im Artikel römisch zwei dieses Vertrages aufgezählten strafbaren Handlungen verfolgt wird, auf die durch die Post oder mittelst des Telegraphen erfolgte Benachrichtigung vom Vorhandensein eines Verhaftsbefehles vorgenommen werden, unter der Bedingung jedoch, daß eine solche Benachrichtigung regelmäßig auf diplomatischem Wege an das k. und k. Ministerium des Aeußern der österreichisch-ungarischen Monarchie, wenn der Beschuldigte sich nach Oesterreich oder Ungarn, – und an Ministerium des Aeußern in Belgien, wenn der Beschuldigte sich nach Belgien geflüchtet hat, gerichtet werde.
Die Verhaftung wird eine facultative sein, wenn das von einem Gerichte oder von einer Administrativbehörde des einen der vertragschließenden Theile ausgehende Ansuchen unmittelbar an eine Gerichts- oder Administrativbehörde des andern Theiles gelangt ist.
Die Entscheidung über ein solches Ansuchen erfolgt nach den Gesetzen des Landes, an dessen Behörde das Begehren gestellt wird.
Schlagworte
fakultativ, Österreich, Teil