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§ 251 UGB

Fassungen
01.01.1994 bis 19.07.2015 — BGBl. Nr. 475/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 251 heute19.02.2026 § → § BGBl. I Nr. 6/2026
§ 25120.07.201518.02.2026 § → § BGBl. I Nr. 22/2015
§ 25101.01.199419.07.2015 BGBl. Nr. 475/1990

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Unternehmensgesetzbuch

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 219 aus 1897, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 475 aus 1990,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 251

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 475/1990

Außerkrafttretensdatum

19.07.2015danach: BGBl. I Nr. 22/2015

Abkürzung

UGB

Index

21/01 Handelsrecht

Beachte

Tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft, sofern das Mutterunternehmen ein Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen ist vergleiche Artikel römisch siebzehn,, Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 652 aus 1994,).

Text

Anzuwendende Vorschriften; Erleichterungen

Paragraph 251,

  1. Absatz eins,Auf den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt oder in den folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, Paragraph 193, Absatz 3,, Paragraphen 194 bis 211,223 bis 235 über den Jahresabschluß und die für die Rechtsform und den Geschäftszweig der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit dem Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
  2. Absatz 2,In der Gliederung der Konzernbilanz dürfen die Vorräte in einem Posten zusammengefaßt werden, wenn deren Aufgliederung wegen besonderer Umstände mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
  3. Absatz 3,Der Konzernanhang und der Anhang des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens dürfen zusammengefaßt werden. In diesem Falle müssen der Konzernabschluß und der Jahresabschluß des Mutterunternehmens gemeinsam offengelegt und dürfen auch die Prüfungsberichte und die Bestätigungsvermerke zusammengefaßt werden.

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2015

Gesetzesnummer

10001702

Dokumentnummer

NOR12021971

Alte Dokumentnummer

N2189729381S