Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 71/1954Bundesgesetzblatt Nr. 71 aus 1954,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 18Paragraph 18
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Text
§ 18.Paragraph 18,
(1)Absatz eins,Die Enteignungsbescheide sind dem Eisenbahnunternehmen und den Enteigneten, oder allen Personen, von denen es amtlich bekannt ist, daß das zu enteignende Recht auf sie übergegangen sei, einzuhändigen.
(2)Absatz 2,Ein Enteignungsbescheid kann nur von solchen Enteigneten, die rechtzeitig Einwendungen gegen die Enteignung erhoben haben, oder von ihren Rechtsnachfolgern (§§ 14 und 15) und von dem Eisenbahnunternehmen durch Berufung insoweit angefochten werden, als der Bescheid dem Begehren, das der Berufungswerber gestellt hatte, nicht stattgegeben hat.Ein Enteignungsbescheid kann nur von solchen Enteigneten, die rechtzeitig Einwendungen gegen die Enteignung erhoben haben, oder von ihren Rechtsnachfolgern (Paragraphen 14 und 15) und von dem Eisenbahnunternehmen durch Berufung insoweit angefochten werden, als der Bescheid dem Begehren, das der Berufungswerber gestellt hatte, nicht stattgegeben hat.
(3)Absatz 3,Aufgehoben; (EGVG. 1950, BGBl. Nr. 172, Art. III Abs. 1).Aufgehoben; (EGVG. 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 172, Artikel römisch drei, Absatz eins,).
(4)Absatz 4,Über die Berufung entscheidet das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Bundesministerien. (BGBl. Nr. 277/1925, Artikel 52 Z. V.)Über die Berufung entscheidet das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Bundesministerien. Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1925,, Artikel 52 Z. römisch fünf.) (5)Absatz 5,Die Betretung des Zivilrechtsweges über die Frage, welcher Gegenstand und in welchem Umfange er zu enteignen sei, ist unzulässig.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2023
Dokumentnummer
NOR12025363
alte Dokumentnummer
N2195416986R