Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 98/1965
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 263Paragraph 263
Text
Nach dem Schillingeröffnungsbilanzengesetz umgestellte und nicht
umgestellte Gesellschaften
§ 263.Paragraph 263,
(1)Absatz eins,Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer nach Abschnitt III des Schillingeröffnungsbilanzengesetzes umgestellten Aktiengesellschaft beträgt 500.000 S, falls nicht gemäß § 30 Abs. 2 des Schillingeröffnungsbilanzengesetzes ein niedrigerer Betrag festgesetzt worden ist. Wenn im Zug der Umstellung oder einer gleichzeitigen oder späteren Kapitalerhöhung das Grundkapital mit einem Betrag unter 1,000.000 S festgesetzt worden ist oder wird, so gilt dieser Betrag als der Mindestnennbetrag des Grundkapitals; wenn in diesen Fällen das Grundkapital mit einem Betrag über 1,000.000 S festgesetzt worden ist, gelten §§ 7 und 181 Abs. 1.Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer nach Abschnitt römisch drei des Schillingeröffnungsbilanzengesetzes umgestellten Aktiengesellschaft beträgt 500.000 S, falls nicht gemäß Paragraph 30, Absatz 2, des Schillingeröffnungsbilanzengesetzes ein niedrigerer Betrag festgesetzt worden ist. Wenn im Zug der Umstellung oder einer gleichzeitigen oder späteren Kapitalerhöhung das Grundkapital mit einem Betrag unter 1,000.000 S festgesetzt worden ist oder wird, so gilt dieser Betrag als der Mindestnennbetrag des Grundkapitals; wenn in diesen Fällen das Grundkapital mit einem Betrag über 1,000.000 S festgesetzt worden ist, gelten Paragraphen 7 und 181 Absatz eins,
(2)Absatz 2,Desgleichen bleibt ein gemäß § 16 Abs. 4 des Schillingeröffnungsbilanzengesetzes mit 200 S festgesetzter oder ein gemäß § 30 Abs. 2 des Schillingeröffnungsbilanzengesetzes genehmigter Aktiennennbetrag gültig.Desgleichen bleibt ein gemäß Paragraph 16, Absatz 4, des Schillingeröffnungsbilanzengesetzes mit 200 S festgesetzter oder ein gemäß Paragraph 30, Absatz 2, des Schillingeröffnungsbilanzengesetzes genehmigter Aktiennennbetrag gültig.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2009
Dokumentnummer
NOR12027508
alte Dokumentnummer
N2196515765T