Rechtstracker.at

§ 25

Fassungen
01.01.1981 bis 30.06.1997 — BGBl. Nr. 578/1980
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 25 heute25.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 32/2018
§ 2510.04.199924.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 55/1999
§ 2501.01.198130.06.1997 BGBl. Nr. 578/1980 · aufgehoben durch BGBl. Nr. 762/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bewährungshilfegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1969, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 762 aus 1996,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 25

Inkrafttretensdatum

01.01.1981BGBl. Nr. 578/1980

Außerkrafttretensdatum

30.06.1997aufgehoben durch BGBl. Nr. 762/1996

Index

25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug

Text

Ersatz des Aufwandes

Paragraph 25,

  1. Absatz eins,Das Bundesministerium für Justiz hat einen Vorschuß auf den vermutlichen Aufwand, der privaten Vereinigungen aus der Führung der Bewährungshilfe (Paragraph 24,) erwächst, auf Grund der Voranschläge der Vereinigungen unter Zugrundelegung einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung aus den im jeweiligen Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Aufwandskrediten für Bewährungshilfe zu gewähren. Hat eine Vereinigung mehrere Geschäftsstellen eingerichtet, so ist in den Voranschlägen der Aufwand der einzelnen Geschäftsstellen gesondert auszuweisen.
  2. Absatz 2,Paragraph 13, Absatz 5 und 6 dieses Bundesgesetzes ist dem Sinne nach anzuwenden.
  3. Absatz 3,Soweit sich das Bundesministerium für Justiz nicht in Vollziehung des Paragraph 27, Absatz 2, die unmittelbare Anweisung von Mitteln an einzelne Geschäftsstellen vorbehält, hat es erforderlichenfalls auf andere Weise dafür Sorge zu tragen, daß die einer Vereinigung hiefür zur Verfügung gestellten Mittel auf die von ihr eingerichteten Geschäftsstellen entsprechend dem Bedarf dieser Stellen aufgeteilt werden.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 578/1980

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2025

Gesetzesnummer

10002137

Dokumentnummer

NOR12028151

alte Dokumentnummer

N2196923531S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1969/146/P25/NOR12028151