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Anl. 9 BörseG

Fassungen
01.12.1989 bis 30.09.1993 — BGBl. Nr. 555/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 901.01.199809.08.2005 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 78/2005
Anl. 901.10.199331.12.1997 § → § BGBl. Nr. 529/1993
Anl. 901.12.198930.09.1993 BGBl. Nr. 555/1989 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Börsegesetz 1989

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1989,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 9

Inkrafttretensdatum

01.12.1989BGBl. Nr. 555/1989

Außerkrafttretensdatum

30.09.1993danach: BGBl. Nr. 529/1993

Abkürzung

BörseG

Index

21/05 Börse

Text

                                                           Anlage I

                                                          ----------

Schema römisch eins

SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR DIE EINBEZIEHUNG VON AKTIEN IN DEN

GEREGELTEN FREIVERKEHR

Kapitel 1

Angaben über die Personen, welche die Verantwortung für den Prospekt übernehmen und Angaben über die Abschlußprüfung wie Schema A Kapitel 1

Kapitel 2

Angaben über das Grundkapital und die Aktien

  1. Ziffer eins
    Die Einteilung des Grundkapitals nach Art, Zahl, Nummern und sonstigen Berichtigungen der Aktien;
  2. Ziffer 2
    Datierung der Aktien, ihre Dividendenberechtigung und Ausstattung mit Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein;
  3. Ziffer 3
    Bestehende Genußrechte, Optionsrechte auf Aktien oder sonstige Aktienbezugsrechte;
  4. Ziffer 4
    Eine Übersicht über die Entwicklung des Grundkapitals und die bisher ausgeschütteten Dividenden;
  5. Ziffer 5
    Angabe der Börsen, an denen die Aktien und Gesellschaft bereits notieren oder gehandelt werden oder bei denen annähernd gleichzeitig ein Zulassungsantrag gestellt wird.

Kapitel 3

Angaben über die Gesellschaft

  1. Ziffer eins
    Firma und Sitz der Gesellschaft;
  2. Ziffer 2
    Gegenstand des Unternehmens;
  3. Ziffer 3
    Geschäftsjahr der Gesellschaft;
  4. Ziffer 4
    Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates;
  5. Ziffer 5
    der letzte Jahresabschluß, Gewinn- und Verlustrechnung samt Geschäftsbericht;
  6. Ziffer 6
    Angaben über die Höhe der Umsätze, die Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen aufgegliedert nach den einzelnen Steuerarten;
  7. Ziffer 7
    Angaben über aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse einschließlich Pfandbestellungen und Sicherungsübereignungen, die Verbindlichkeiten aufgegliedert nach Fristen bis zu und über 5 Jahre;
  8. Ziffer 8
    eine Darstellung der von der Gesellschaft allenfalls ausgegebenen Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, offene Restschuld, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten;
  9. Ziffer 9
    eine Besitz- und Betriebsbeschreibung, insbesondere die Anzahl der Beschäftigten, Beteiligungen an anderen Aktiengesellschaften von mindestens 25 vH und bedeutende Betriebsveränderungen während des letzten Jahres;
  10. Ziffer 10
    Unternehmenskennzahlen, insbesondere Eigenkapitalquote, Cash-flow zur Betriebsleistung, Rentabilität des Gesamtkapitals und Effektivverschuldung zu Cash-flow gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 1982, Bundesgesetzblatt Nr. 505.

Kapitel 4

Angaben über die Stellung der Aktionäre

  1. Ziffer eins
    Die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstelle am Sitzort der Börse;
  2. Ziffer 2
    Angaben über die Stimmrechte der Aktionäre;
  3. Ziffer 3
    Bestimmungen über die Verteilung des Gewinnes, insbesondere aber Gewinn- und Verlustausschließungsverträge;
  4. Ziffer 4
    Angaben über die Art der Veröffentlichung von die Rechte der Aktionäre berührenden Tatsachen, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung.

Schlagworte

Zahlstelle, Vertrag

Gesetzesnummer

10002895

Dokumentnummer

NOR12034980

Alte Dokumentnummer

N2198910370H