Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Börsegesetz 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 555/1989Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 10Anlage 10
Text
Anlage J
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Schema J
SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR DIE EINBEZIEHUNG VON
SCHULDVERSCHREIBUNGEN IN DEN GEREGELTEN FREIVERKEHR
Kapitel 1
Angaben über Personen, welche die Verantwortung für den Prospekt
übernehmen, sowie über die Abschlußprüfung
Kapitel 2
Angaben über die Anleihe und die Gläubigerstellung
Die wesentlichen Bestimmungen der Anleihebedingungen, insbesondere die Ausstattung der Schuldverschreibungen und der Tilgungsplan;
Die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstelle am Sitzort der Börse;
die Benennung des Bewilligungsbescheides für die Ausgabe der Anleihe, oder gegebenenfalls die Angabe, warum ein solcher Bescheid für die rechtmäßige Ausgabe nicht erforderlich ist;
eine Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen;
Kapitel 3
Angabe über den Emittenten
Firma und Sitz des Emittenten;
eine Darstellung seiner rechtlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten;
die Mitglieder eines allfälligen Aufsichtsrates oder sonstigen Aufsichtsorgans und des Vorstandes oder sonstige mit der Geschäftsleitung betraute Personen;
der letzte Jahresabschluß, Gewinn- und Verlustrechnung samt Geschäftsbericht.
Schlagworte
Zahlstelle, Einreichungsstelle
Dokumentnummer
NOR12034981
Alte Dokumentnummer
N2198910371H