Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kapitalmarktgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 625/1991Bundesgesetzblatt Nr. 625 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
21/06 Wertpapierrecht
Text
Inhalt des Prospekts
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Der Prospekt ist in deutscher Sprache zu erstellen und hat alle Angaben zu enthalten, die es den Anlegern ermöglichen, sich ein fundiertes Urteil über die Vermögenslage, insbesondere über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten und dessen Entwicklungsaussichten und über die mit den Wertpapieren oder den Veranlagungen verbundenen Rechte zu bilden.
(2)Absatz 2,Ein gemäß den Bestimmungen des Börsegesetzes für die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erstellter Prospekt gilt im Sinne des Abs. 1 als ausreichend, sofern der Emittent spätestens zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebotes einen Antrag auf Zulassung der vom Angebot erfaßten Wertpapiere zum amtlichen Handel an der Wiener Börse gestellt hat. Erfolgt das öffentliche Angebot vor der Zulassung zum amtlichen Handel an der Wiener Börse, so ist der Prospekt jedoch gemäß § 8 zu kontrollieren.Ein gemäß den Bestimmungen des Börsegesetzes für die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel erstellter Prospekt gilt im Sinne des Absatz eins, als ausreichend, sofern der Emittent spätestens zum Zeitpunkt des öffentlichen Angebotes einen Antrag auf Zulassung der vom Angebot erfaßten Wertpapiere zum amtlichen Handel an der Wiener Börse gestellt hat. Erfolgt das öffentliche Angebot vor der Zulassung zum amtlichen Handel an der Wiener Börse, so ist der Prospekt jedoch gemäß Paragraph 8, zu kontrollieren.
(3)Absatz 3,Wird der Prospekt nicht gemäß Abs. 2 erstellt, so ist er gemäß den Anlagen A bis C zu erstellen.Wird der Prospekt nicht gemäß Absatz 2, erstellt, so ist er gemäß den Anlagen A bis C zu erstellen.
Schlagworte
Vermögenslage, Finanzlage
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2012
Dokumentnummer
NOR12035797
Alte Dokumentnummer
N2199117603J