bei Zahlung, Teilzahlung und Wegnahme von Bargeld, selbst wenn sie nicht außerhalb des Gerichts erfolgte bis 2 000 S: 4%, mindestens jedoch 50 S,
über 2 000 bis 5 000 S: 3%, mindestens jedoch 100 S,
über 5 000 bis 10 000 S: 2%, mindestens jedoch 150 S,
über 10 000 bis 50 000 S: 1%, mindestens jedoch 200 S,
über 50 000 bis 100 000 S: 0,8%, mindestens jedoch 500 S, über 100 000 S: 0,5%, mindestens jedoch 800 S;