Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Börsegesetz 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 555/1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 753/1996Bundesgesetzblatt Nr. 555 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 753 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 11Anlage 11
Text
Anlage zu § 88 Abs. 2Anlage zu Paragraph 88, Absatz 2
Zwischenberichtsschema für Kreditinstitute
Aktiva
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
Forderungen an Kreditinstitute
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzsumme
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbriefte Verbindlichkeiten
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Nachrangige Verbindlichkeiten
Bilanzsumme
Posten unter der Bilanz
Eventualverbindlichkeiten
darunter:
Akzepte und Indossamentverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten
Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
I. Nettozinsertragrömisch eins. Nettozinsertrag
Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren
Erträge aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
Ergebnis aus Finanzgeschäften
Sonstige betriebliche Erträge
II. Betriebserträgerömisch zwei. Betriebserträge
Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
Wertberichtigungen auf Anlagegüter
Sonstige betriebliche Aufwendungen
III. Betriebsaufwendungenrömisch drei. Betriebsaufwendungen
IV. Betriebsergebnisrömisch vier. Betriebsergebnis
Schlagworte
Gewinnrechnung
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2013
Dokumentnummer
NOR12038987
Alte Dokumentnummer
N2199659873J