Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wasch-Trockner-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 62/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Technische Dokumentation
§ 5.Paragraph 5,
Die technische Dokumentation nach § 5 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung hat ferner zu enthalten: Die technische Dokumentation nach Paragraph 5, der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung hat ferner zu enthalten:
Name und Anschrift des Lieferanten,
eine allgemeine, für eine eindeutige Identifizierung ausreichende Gerätebeschreibung,
Angaben und gegebenenfalls Zeichnungen zu den wichtigsten konstruktiven Merkmalen des Modells, insbesondere zu den Eigenschaften, die sich spürbar auf seinen Energieverbrauch auswirken,
Berichte über die Messungen nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind,Berichte über die Messungen nach den Prüfverfahren, die in der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm festgelegt sind,
gegebenenfalls Bedienungsanleitungen.
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2011
Dokumentnummer
NOR12040441
Alte Dokumentnummer
N2199851247L