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§ 8 AktG

Fassungen
01.01.1999 bis 31.07.2011 — BGBl. I Nr. 125/1998
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 8 heute01.08.2011 § → § BGBl. I Nr. 53/2011
§ 801.01.199931.07.2011 § → § BGBl. I Nr. 125/1998
§ 801.01.196631.12.1998 BGBl. Nr. 98/1965 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aktiengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 98 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 1998,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.01.1999BGBl. I Nr. 125/1998

Außerkrafttretensdatum

31.07.2011danach: BGBl. I Nr. 53/2011

Abkürzung

AktG

Index

21/02 Aktienrecht

Text

Art und Mindestbeträge der Aktien

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden. Beide Aktienarten dürfen in der Gesellschaft nicht nebeneinander bestehen.
  2. Absatz 2,Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro oder auf ein Vielfaches davon lauten. Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich nach dem Verhältnis des Nennbetrags zum Grundkapital.
  3. Absatz 3,Stückaktien haben keinen Nennbetrag. Jede Stückaktie ist am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Der Anteil bestimmt sich nach der Zahl der ausgegebenen Aktien. Der auf eine einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals muß mindestens einen Euro betragen.
  4. Absatz 4,Nennbetragsaktien über einen anderen Nennbetrag (Absatz 2,) und Stückaktien über einen geringeren anteiligen Betrag (Absatz 3,) sind nichtig. Für den Schaden aus der Ausgabe sind die Ausgeber den Besitzern als Gesamtschuldner verantwortlich.
  5. Absatz 5,Die Aktien sind unteilbar.
  6. Absatz 6,Diese Vorschriften gelten auch für Anteilsscheine, die den Aktionären vor der Ausgabe der Aktien erteilt werden (Zwischenscheine).

Anmerkung

ÜR: Art. X §§ 3, 4, BGBl. I Nr. 125/1998

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2011

Gesetzesnummer

10002070

Dokumentnummer

NOR12040510

alte Dokumentnummer

N2199853168L