in Spanien:
(i) die allgemeine Einkommensteuer für natürliche Personen;
(ii) die allgemeine Körperschaftsteuer einschließlich der
besonderen Abgabe von 4%, die durch Artikel 104 des Gesetzes Nr. 41/1964 vom 11. Juni 1964 eingeführt wurde;besonderen Abgabe von 4%, die durch Artikel 104 des Gesetzes Nr. 41 aus 1964, vom 11. Juni 1964 eingeführt wurde;
(iii) die folgenden als Vorausleistungen erhobenen Abgaben: Die Abgabe von landwirtschaftlichen Betrieben, die Abgabe vom städtischen Grundbesitz, die Abgabe von Arbeitseinkünften, die Abgabe von Kapitaleinkünften und die Abgabe von Gewerbebetrieben;
(iv) in Fernando Poo, Rio Muni, Sahara und Ifni die Einkommensteuern (von Arbeitseinkünften und Kapitaleinkünften) und die Abgaben von Gewerbebetrieben;
(v) die Bodenabgabe, die Abgabe vom Bruttoertrag und die Sondersteuer auf Gewinne gemäß dem Gesetz vom 26. Dezember 1958 (anwendbar auf Unternehmen, die mit der Auffindung und Ausbeutung von Mineralölvorkommen befaßt sind);
(vi) die örtlichen Abgaben vom Einkommen und Vermögen;
(im folgenden „spanische Steuer“ genannt).