Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- u. Vermögensteuer
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 595/1973 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 96/2009Bundesgesetzblatt Nr. 595 aus 1973, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 28Artikel 28
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 28
Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Ankara ausgetauscht werden.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen finden Anwendung
in der Türkischen Republik für alle Steuerzeiträume, die nach dem 1. Jänner des Jahres enden, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist;
in der Republik Österreich für Steuern, die für Jahre erhoben werden, die dem Jahr folgen, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2018
Dokumentnummer
NOR12045918
Alte Dokumentnummer
N3197341872J