Chefredakteure, Redakteure, redaktionelle Mitarbeiter und Redakteuraspiranten als hauptberuflich Tätige bei Tageszeitungen, mindestens einmal monatlich erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften, täglich erscheinenden Nachrichtendiensten und beim ORF:
15 v. H. der steuerpflichtigen Bruttobezüge, höchstens 2500 S monatlich (30.000 S jährlich);
Redakteure (Redakteuraspiranten) der Chefredaktion des ORF, zu der auch die Wirtschaftsredaktion, der aktuelle Dienst, die Hauptabteilung Politik und Zeitgeschehen und die Hauptabteilung Sport gehören, können bei regelmäßigem Erscheinen auf dem Bildschirm den besonderen Werbungskostenpauschbetrag gemäß Punkt 2 lit. d in Anspruch nehmen, wenn ihnen dieses regelmäßige Erscheinen auf dem Bildschirm seitens des ORF bestätigt wird. In diesen Fällen steht aber der besondere Werbungskostenpauschbetrag für Journalisten nicht zu;Redakteure (Redakteuraspiranten) der Chefredaktion des ORF, zu der auch die Wirtschaftsredaktion, der aktuelle Dienst, die Hauptabteilung Politik und Zeitgeschehen und die Hauptabteilung Sport gehören, können bei regelmäßigem Erscheinen auf dem Bildschirm den besonderen Werbungskostenpauschbetrag gemäß Punkt 2 Litera d, in Anspruch nehmen, wenn ihnen dieses regelmäßige Erscheinen auf dem Bildschirm seitens des ORF bestätigt wird. In diesen Fällen steht aber der besondere Werbungskostenpauschbetrag für Journalisten nicht zu;