Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Umgründungssteuergesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 699/1991Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 27Paragraph 27
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. 3. Teil Übergangs- und SchlußbestimmungenZum Bezugszeitraum vergleiche 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
der Anlage
Text
Artikel VArtikel römisch fünf
Realteilung
Anwendungsbereich
§ 27.Paragraph 27,
(1)Absatz eins,Eine Realteilung im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn Vermögen (Abs. 2) von Personengesellschaften auf Grundlage eines Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) zum Ausgleich untergehender Gesellschafterrechte ohne oder ohne wesentliche Ausgleichszahlung (§ 29 Abs. 2) tatsächlich auf Nachfolgeunternehmer übertragen wird, denen das Vermögen zur Gänze oder teilweise zuzurechnen war. Besteht die Personengesellschaft weiter, muß ihr aus der Realteilung Vermögen (Abs. 2) verbleiben.Eine Realteilung im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn Vermögen (Absatz 2,) von Personengesellschaften auf Grundlage eines Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) zum Ausgleich untergehender Gesellschafterrechte ohne oder ohne wesentliche Ausgleichszahlung (Paragraph 29, Absatz 2,) tatsächlich auf Nachfolgeunternehmer übertragen wird, denen das Vermögen zur Gänze oder teilweise zuzurechnen war. Besteht die Personengesellschaft weiter, muß ihr aus der Realteilung Vermögen (Absatz 2,) verbleiben.
(2)Absatz 2,Zum Vermögen zählen nur Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile im Sinne des § 12 Abs. 2.Zum Vermögen zählen nur Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile im Sinne des Paragraph 12, Absatz 2,
(3)Absatz 3,Personengesellschaften sind solche, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind.
(4)Absatz 4,Auf Realteilungen sind die §§ 28 bis 31 anzuwenden.Auf Realteilungen sind die Paragraphen 28 bis 31 anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2019
Dokumentnummer
NOR12051001
Alte Dokumentnummer
N3199110215Y