Rechtstracker.at

§ 80 EStG 1988

Fassungen
01.12.1993 bis 31.12.2020 — BGBl. Nr. 818/1993
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 80 heute01.01.2021 § → § BGBl. I Nr. 104/2019
§ 8001.12.199331.12.2020 § → § BGBl. Nr. 818/1993
§ 8030.07.198830.11.1993 BGBl. Nr. 400/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einkommensteuergesetz 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 80

Inkrafttretensdatum

01.12.1993BGBl. Nr. 818/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.2020danach: BGBl. I Nr. 104/2019

Abkürzung

EStG 1988

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Bezugszeitraum: Absatz eins

ab 1.1.1994 (Veranlagungsjahr 1994)

Artikel römisch eins, Ziffer 67,, Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,

Text

Lohnsteueranmeldung

Paragraph 80,

  1. Absatz eins,Das Finanzamt der Betriebsstätte kann verlangen, daß ein Arbeitgeber, der die Lohnsteuer nicht ordnungsmäßig abführt, eine Lohnsteueranmeldung abgibt. Die Lohnsteueranmeldung ist spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates dem Finanzamt der Betriebsstätte (Paragraph 81,) zu übersenden. Der Arbeitgeber hat in der Lohnsteueranmeldung unabhängig davon, ob er die einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat oder nicht, zu erklären, wieviel Lohnsteuer im Kalendermonat einzubehalten war (Paragraph 79, Absatz eins,).
  2. Absatz 2,Hat das Finanzamt der Betriebsstätte die Abgabe der Lohnsteueranmeldung verlangt, so muß der Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung auch dann abgeben, wenn er im Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer einzubehalten hatte. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall in der Lohnsteueranmeldung zu erklären, daß er im Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer einzubehalten hatte. Der Arbeitgeber wird von der Verpflichtung zur Abgabe weiterer Lohnsteueranmeldungen befreit, wenn er Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt und dies dem Finanzamt mitteilt.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2020

Gesetzesnummer

10004570

Dokumentnummer

NOR12052822

Alte Dokumentnummer

N3199331971J