Rechtstracker.at

§ 6

Fassungen
01.01.1995 bis 31.08.1996 — BGBl. Nr. 702/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 6 heute01.07.2020 § → § BGBl. I Nr. 104/2019
§ 615.12.201230.06.2020 § → § BGBl. I Nr. 112/2012
§ 631.12.200914.12.2012 § → § BGBl. I Nr. 151/2009
§ 601.09.199630.12.2009 § → § BGBl. Nr. 427/1996
§ 601.01.199531.08.1996 BGBl. Nr. 702/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schaumweinsteuergesetz 1995

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 702 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 702/1994

Außerkrafttretensdatum

31.08.1996danach: BGBl. Nr. 427/1996

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

2. Entstehung, Anmeldung und Fälligkeit der Steuer Steuerschuld, Steuerschuldner

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, entsteht die Steuerschuld dadurch, daß Schaumwein aus einem Steuerlager weggebracht wird, ohne daß sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder ein Zollverfahren nach Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, anschließt, oder dadurch, daß er in einem Steuerlager zum Verbrauch entnommen wird (Entnahme in den freien Verkehr). Als Entnahme zum Verbrauch gilt nicht die Weiterverarbeitung von Schaumwein zu einem anderen Produkt.
  2. Absatz 2,Wird Schaumwein ohne Bewilligung gewerblich hergestellt, entsteht die Steuerschuld mit der Herstellung des Schaumweins.
  3. Absatz 3,Die Steuerschuld entsteht
    1. Ziffer eins
      in den Fällen des Absatz eins, im Zeitpunkt der Entnahme in den freien Verkehr;
    2. Ziffer 2
      in den Fällen des Absatz 2, im Zeitpunkt der Herstellung.
  4. Absatz 4,Steuerschuldner ist der Inhaber des Steuerlagers oder der Inhaber der Erzeugungsstätte.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2026

Gesetzesnummer

10004875

Dokumentnummer

NOR12053285

alte Dokumentnummer

N3199423462L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/702/P6/NOR12053285