Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Alkoholsteuergesetz 2022
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 703/1994Bundesgesetzblatt Nr. 703 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 29Paragraph 29
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Text
Spirituskontrollmeßapparate, Probenmeßhähne
§ 29.Paragraph 29,
(1)Absatz eins,Spirituskontrollmeßapparate sind Meßgeräte zur Bestimmung von Alkoholmengen. Sie sind so auszustatten, daß der Eintritt einer Störung angezeigt wird.
(2)Absatz 2,Probenmeßhähne sind Meßgeräte, die die Anzahl der entnommenen Alkoholproben anzeigen.
(3)Absatz 3,Spirituskontrollmeßapparate und Probenmeßhähne sind anläßlich der eichbehördlichen Zulassung beziehungsweise anläßlich der Eichung von einem gemäß § 90 bestellten Prüfer auf die Zweckmäßigkeit ihrer Einrichtung und auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf die Erfordernisse zu prüfen, die sich nach diesem Bundesgesetz ergeben.Spirituskontrollmeßapparate und Probenmeßhähne sind anläßlich der eichbehördlichen Zulassung beziehungsweise anläßlich der Eichung von einem gemäß Paragraph 90, bestellten Prüfer auf die Zweckmäßigkeit ihrer Einrichtung und auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf die Erfordernisse zu prüfen, die sich nach diesem Bundesgesetz ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2026
Dokumentnummer
NOR12053357
alte Dokumentnummer
N3199423535L