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§ 28 BierStG 2022

Fassungen
01.09.1996 bis 30.12.2009 — BGBl. Nr. 427/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 28 heute01.01.2022 § → § BGBl. I Nr. 227/2021
§ 2831.12.200931.12.2021 § → § BGBl. I Nr. 151/2009
§ 2801.09.199630.12.2009 § → § BGBl. Nr. 427/1996
§ 2801.01.199531.08.1996 BGBl. Nr. 701/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Biersteuergesetz 2022

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 427 aus 1996,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 28

Inkrafttretensdatum

01.09.1996BGBl. Nr. 427/1996

Außerkrafttretensdatum

30.12.2009danach: BGBl. I Nr. 151/2009

Abkürzung

BierStG 2022

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Verbringen zu privaten Zwecken

Paragraph 28,

  1. Absatz eins,Bier, das eine natürliche Person für den eigenen Bedarf in einem anderen Mitgliedstaat im freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet verbringt, ist steuerfrei, wenn dieses für private und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist.
  2. Absatz 2,Bei der Beurteilung, ob Bier nach Absatz eins, zu privaten Zwecken oder nach Paragraph 26, zu gewerblichen Zwecken bezogen, in Gewahrsame gehalten oder verwendet wird, sind die nachstehenden Umstände zu berücksichtigen:
    1. Ziffer eins
      handelsrechtliche Stellung und Gründe des Inhabers für die Gewahrsame am Bier;
    2. Ziffer 2
      Ort, an dem sich das Bier befindet, oder die Art der Beförderung;
    3. Ziffer 3
      Unterlagen über das Bier;
    4. Ziffer 4
      Menge und Beschaffenheit des Bieres.
  3. Absatz 3,Die Steuerschuld für Bier, das nicht steuerfrei ist, entsteht mit dem Verbringen in das Steuergebiet. Steuerschuldner ist die natürliche Person, die das Bier in das Steuergebiet verbringt oder durch einen nicht gewerblich tätig werdenden Beförderer verbringen läßt. Es gelten die Bestimmungen des Paragraph 26, Absatz 3 bis 5,

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2022

Gesetzesnummer

10004874

Dokumentnummer

NOR12055326

Alte Dokumentnummer

N3199657200J