Kurztitel
4. Monatsausweisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 191/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 1997,
Text
Anlage
MONATSAUSWEIS
gemäß § 74 Abs. 1 und 4 BWGgemäß Paragraph 74, Absatz eins und 4 BWG
Bestehend aus:
Teil A: Geschäftsstrukturdaten
Teil B: Depotstatistik, Emissionsstatistik
Teil C: Aufsichtsrelevante Zusatzdaten
Teil D: Konsolidierung
(Anm.: Die folgenden Teile (A bis D) sind nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)Anmerkung, Die folgenden Teile (A bis D) sind nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)