Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 58/1999Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 35Paragraph 35
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Text
Mündlicher Prüfungsteil
§ 35. Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen: Paragraph 35, Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Fachgebieten zu umfassen:
Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder, insbesondere im Hinblick auf prüfende Tätigkeiten,
Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, insbesondere
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung, Jahresabschluß und Lagebericht,
Konzernabschluß und Konzernlagebericht,
Grundzüge der Sonderrechnungslegungsvorschriften für bestimmte Unternehmensformen, insbesondere Banken und Versicherungen,
Sonderbilanzen im Hinblick auf Verschmelzungen, Umwandlungen und Einbringungen unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften,
Abschluß- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter lit. a bis d aufgezählten Bereiche,Abschluß- und Sonderprüfungen unter Berücksichtigung der unter Litera a bis d aufgezählten Bereiche,
Prüfung von internen Kontrollsystemen und Prüfung der EDV-Anwendung in der Rechnungslegung und
Organisation der EDV-Anwendung für die unter lit. a bis f angeführten Bereiche,Organisation der EDV-Anwendung für die unter Litera a bis f angeführten Bereiche,
Betriebswirtschaft, insbesondere
Rechnungswesen (insbesondere Kostenrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Kennzahlen und Kennzahlensysteme), Investitionsrechnung und Finanzierung und Grundzüge der Statistik,
Unternehmensorganisation (insbesondere Organisationsstruktur, Informationssysteme, Datenverarbeitung und interne Kontrolle),
Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen und
Abfassen von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Rechnungswesens und der Rechnungslegung,
Abgabenrecht, insbesondere
besondere Kenntnisse des Umgründungssteuerrechts und
besondere Kenntnisse des internationalen Steuerrechts,
allgemeine Rechtslehre, insbesondere
allgemeines Handelsrecht, Recht der Gesellschaften, Genossenschaftsrecht und Arbeits- und Sozialrecht,
Aktienrecht und Recht der Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
allgemeines und besonderes Schuldrecht und Sachen- und Grundbuchsrecht,
Grundzüge des Verfassungs- und des allgemeinen Verwaltungsrechts,
Vorschriften über das Verfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Verwaltungsgerichtshof und
Grundzüge des Urheber-, Marken-, Patent-, Wettbewerbs- und Kartellrechts und
Grundzüge des Bank-, Versicherungs-, Wertpapierrechts (einschließlich des Börserechts) und Devisenrechts.
Schlagworte
Abschlußprüfung, Arbeitsrecht, Sachenrecht, Verfassungsrecht,
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht,
Bankrecht, Versicherungsrecht
Dokumentnummer
NOR12057505
Alte Dokumentnummer
N3199957959L