Kurztitel
Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 24/1983Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1983,
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
III. Unterrichtswesenrömisch drei. Unterrichtswesen
40. Bewilligung zur Führung einer gesetzlich ge-
regelten Schulartbezeichnung (§ 11
Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962) ............... 300
41. Genehmigung eines Organisationsstatutes
gemäß § 14 Abs. 2 lit. b Privatschulgesetz ........... 500
42. Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an eine
Privatschule (§ 14 Privatschulgesetz) oder an
eine land- und forstwirtschaftliche Privat-
schule
a) für jedes Schuljahr ............................... 200
b) für die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen
Bedingungen ....................................... 500
Bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes für un-
mittelbar aufeinanderfolgende Schuljahre ist die
Verwaltungsabgabe insgesamt nur bis zum Höchst-
betrag von S 500 zu entrichten.
43. Bewilligung eines Schulversuches an Privat-
schulen .............................................. 300