Rechtstracker.at

Anl. 2/14 BVwAbgV

Fassungen
01.03.1983 bis 31.05.2000 — BGBl. Nr. 24/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/1401.06.200031.12.2001 § → § BGBl. II Nr. 146/2000 · aufgehoben
Anl. 2/1401.03.198331.05.2000 BGBl. Nr. 24/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1983,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 14

Inkrafttretensdatum

01.03.1983BGBl. Nr. 24/1983

Außerkrafttretensdatum

31.05.2000danach: BGBl. II Nr. 146/2000

Abkürzung

BVwAbgV

Index

40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze

Text

römisch vierzehn. Eisenbahnwesen

A. Öffentliche Schieneneisenbahnen

195. Bewilligung der Vorarbeiten (§ 16 Abs. 1 Eisen-

     bahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60) .......................    3 000

196. Verleihung einer eisenbahnrechtlichen Konzession

     (§ 17 Eisenbahngesetz 1957) ..........................    4 500

197. Verlängerung einer eisenbahnrechtlichen Konzession

     (§ 17 Eisenbahngesetz 1957) ..........................    2 000

198. Genehmigung von neuen Vorschriften (Anordnungen)

     (§ 21 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) ...................      800

199. Genehmigung der Änderung von bereits genehmigten

     Vorschriften (Anordnungen) (§ 21 Abs. 3 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................      120

200. Genehmigung des Betriebsleiters oder dessen

     Stellvertreters (§ 21 Abs. 1 Eisenbahngesetz

     1957) ................................................    1 500

201. Genehmigung von neuen Beförderungsbedingungen

     (§ 22 Abs. 5 Eisenbahngesetz 1957) ...................      600

202. Genehmigung der Änderung von bereits genehmigten

     Beförderungsbedingungen (§ 22 Abs. 5 Eisenbahn-

     gesetz 1957) .........................................      120

203. Genehmigung des Gesellschaftsvertrages oder

     der Satzung (§ 26 Abs. 1 Eisenbahngesetz 1957) .......    2 500

204. Genehmigung der Änderung des Gesellschaftsver-

     trages oder der Satzung (§ 26 Abs. 1 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................    1 200

205. Genehmigung von neu abgeschlossenen Betriebs-

     verträgen (§ 26 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) .........    3 000

206. Genehmigung der Änderung von bereits genehmigten

     Betriebsverträgen (§ 26 Abs. 3 Eisenbahngesetz

     1957) ................................................      600

207. Bewilligung der vorübergehenden oder dauernden

     Einstellung des ganzen oder eines Teiles des

     Verkehrs einer Eisenbahn (eines Streckenteiles)

     (§ 29 Abs. 1 Eisenbahngesetz 1957) ...................    2 000

208. Bewilligung zur Auflassung von Bahnhöfen oder

     Haltestellen (§ 29 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) ......      200

209. Verzicht auf den Heimfall auf Verlangen des

     Eisenbahnunternehmens (§ 31 Abs. 4 Eisenbahn-

     gesetz 1957) .........................................    4 000

210. Erteilung der Baugenehmigung (§ 35 Eisenbahn-

     gesetz 1957)

     a) für den Bau neuer Eisenbahnanlagen ................    3 500

     b) für die Veränderung bestehender Eisenbahnan-

        lagen .............................................      900

     c) für Fahrbetriebsmittel oder eisenbahn-

        technische Einrichtungen ..........................      275

     d) für Umbauten an Fahrbetriebsmitteln oder

        eisenbahntechnischen Einrichtungen ................      160

211. Verlängerung der Baufrist (§ 35 Abs. 4 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................      600

212. Erteilung der Betriebsbewilligung (§ 37

     Eisenbahngesetz 1957)

     a) für neu gebaute Eisenbahnanlagen (ein-

        schließlich Fahrbetriebsmittel) ...................    3 500

     b) für veränderte bestehende Eisenbahn-

        anlagen ...........................................      900

     c) für Fahrbetriebsmittel oder eisenbahn-

        technische Einrichtungen ..........................      275

     d) für umgebaute Fahrbetriebsmittel oder

        eisenbahntechnische Einrichtungen .................      160

213. Erteilung einer Bewilligung nach den §§ 38

     Abs. 4 und 39 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957 ............      800

                     B. Öffentliche Seilbahnen

                         I. Hauptseilbahnen

214. Bewilligung der Vorarbeiten (§ 16 Abs. 1

     Eisenbahngesetz 1957) ................................    1 500

215. Verleihung einer Konzession (§ 17 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................    4 500

216. Verlängerung oder Änderung einer Kon-

     zession (§ 17 Eisenbahngesetz 1957) ..................    1 500

217. Genehmigung von neuen Vorschriften

     (Anordnungen) (§ 21 Abs. 3 Eisenbahn-

     gesetz 1957) .........................................      600

218. Genehmigung der Änderung von bereits ge-

     nehmigten Vorschriften (Anordnungen) (§ 21

     Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) .........................      120

219. Genehmigung des Betriebsleiters oder

     dessen Stellvertreters (§ 21 Abs. 1 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................    1 000

220. Genehmigung von neuen Beförderungsbe-

     dingungen (§ 22 Abs. 5 Eisenbahngesetz 1957) .........      600

221. Genehmigung der Änderung von bereits geneh-

     migten Beförderungsbedingungen (§ 22 Abs. 5

     Eisenbahngesetz 1957) ................................      120

222. Genehmigung des Gesellschaftsvertrages oder

     der Satzung (§ 26 Abs. 1 Eisenbahngesetz 1957) .......    1 200

223. Genehmigung der Änderung des Gesellschaftsver-

     trages oder der Satzung (§ 26 Abs. 1 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................      600

224. Genehmigung von neu abgeschlossenen Betriebs-

     verträgen (§ 26 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) .........    1 500

225. Genehmigung der Änderung von bereits ge-

     nehmigten Betriebsverträgen (§ 26 Abs. 3

     Eisenbahngesetz 1957) ................................      300

226. Bewilligung der vorübergehenden oder

     dauernden Einstellung des ganzen oder eines

     Teiles des Verkehrs einer Seilbahn (eines

     Streckenteiles) (§ 29 Abs. 1 Eisenbahngesetz

     1957) ................................................    1 500

227. Erteilung der Baugenehmigung (§ 35 Eisen-

     bahngesetz 1957)

     a) für den Bau neuer Seilbahnanlagen (ein-

        schließlich Fahrbetriebsmittel) ...................    2 500

     b) für die Veränderung bestehender Seil-

        bahnanlagen .......................................      550

     c) für die Fahrbetriebsmittel oder seil-

        bahntechnische Einrichtungen ......................      210

     d) für Umbauten an Fahrbetriebsmitteln

        oder seilbahntechnischen Einrichtungen ............       90

228. Verlängerung der Baufrist (§ 35 Abs. 4

     Eisenbahngesetz 1957) ................................      300

229. Erteilung der Betriebsbewilligung (§ 37

     Eisenbahngesetz 1957)

     a) für neu gebaute Seilbahnanlagen (ein-

        schließlich Fahrbetriebsmittel) ...................    2 500

     b) für veränderte bestehende Seilbahnan-

        lagen .............................................      550

     c) für Fahrbetriebsmittel oder seilbahn-

        technische Einrichtungen ..........................      210

     d) für umgebaute Fahrbetriebsmittel oder

        seilbahntechnische Einrichtungen ..................       90

230. Erteilung einer Bewilligung nach den §§ 38

     Abs. 4 und 39 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957 ............      600

                        II. Kleinseilbahnen

231. Bewilligung der Vorarbeiten (§ 16 Abs. 1

     Eisenbahngesetz 1957) ................................      700

232. Verleihung einer Konzession (§ 17 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................    3 000

233. Verlängerung oder Änderung einer Konzession

     (§ 17 Eisenbahngesetz 1957) ..........................    1 000

234. Genehmigung von neuen Vorschriften (Anordnungen)

     (§ 21 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) ...................      300

235. Genehmigung der Änderung von bereits ge-

     nehmigten Vorschriften (Anordnungen) (§ 21

     Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) .........................       60

236. Genehmigung des Betriebsleiters oder dessen

     Stellvertreters (§ 21 Abs. 1 Eisenbahngesetz

     1957) ................................................      500

237. Genehmigung von neuen Beförderungsbedingungen

     (§ 22 Abs. 5 Eisenbahngesetz 1957) ...................      300

238. Genehmigung der Änderung von bereits ge-

     nehmigten Beförderungsbedingungen (§ 22 Abs. 5

     Eisenbahngesetz 1957) ................................       60

239. Genehmigung des Gesellschaftsvertrages oder

     der Satzung (§ 26 Abs. 1 Eisenbahngesetz 1957) .......      600

240. Genehmigung der Änderung des Gesellschaftsver-

     trages oder der Satzung (§ 26 Abs. 1 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................      300

241. Genehmigung von neu abgeschlossenen Betriebs-

     verträgen (§ 26 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) .........      700

242. Genehmigung der Änderung von bereits ge-

     nehmigten Betriebsverträgen (§ 26 Abs. 3

     Eisenbahngesetz 1957) ................................      120

243. Bewilligung der vorübergehenden oder

     dauernden Einstellung des ganzen oder eines

     Teiles des Verkehrs einer Seilbahn (eines

     Streckenteiles) (§ 29 Abs. 1 Eisenbahnge-

     setz 1957) ...........................................    1 500

244. Erteilung der Baugenehmigung (§ 35 Eisen-

     bahngesetz 1957)

     a) für den Bau neuer Seilbahnanlagen (ein-

        schließlich Fahrbetriebsmittel) ...................    1 750

     b) für die Veränderung bestehender Seil-

        bahnanlagen .......................................      400

     c) für Fahrbetriebsmittel oder seilbahn-

        technische Einrichtungen ..........................       90

     d) für Umbauten an Fahrbetriebsmitteln

        oder seilbahntechnischen Einrichtungen ............       60

245. Verlängerung der Baufrist (§ 35 Abs. 4 und

     § 52 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957) ....................      200

246. Erteilung der Betriebsbewilligung (§ 37

     Eisenbahngesetz 1957)

     a) für neu gebaute Seilbahnanlagen (ein-

        schließlich Fahrbetriebsmittel) ...................    1 750

     b) für veränderte bestehende Seilbahn-

        anlagen ...........................................      400

     c) für Fahrbetriebsmittel oder seilbahn-

        technische Einrichtungen ..........................       90

     d) für umgebaute Fahrbetriebsmittel oder

        seilbahntechnische Einrichtungen ..................       60

247. Erteilung einer Bewilligung nach den §§ 38

     Abs. 4 und 39 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957 ............      300

                  C. Nicht-öffentliche Eisenbahnen

248. Bewilligung der Vorarbeiten (§§ 16 bis 51

     Eisenbahngesetz 1957) ................................      700

249. Erteilung

     1. der Genehmigung (§ 51 Abs. 1 Eisenbahn-

        gesetz 1957) ......................................    3 000

     2. der Baugenehmigung (§§ 35 und 51 Eisen-

        bahngesetz 1957)

        a) für den Bau neuer Eisenbahnanlagen .............    1 600

        b) für die Veränderung bestehender Eisen-

           bahnanlagen ....................................      250

        c) für Fahrbetriebsmittel oder eisenbahn-

           technische Einrichtungen .......................       90

        d) für Umbauten an Fahrbetriebsmitteln oder

           eisenbahntechnischen Einrichtungen .............       60

250. Erteilung der Betriebsbewilligung (§§ 37 und 51

     Eisenbahngesetz 1957)

     a) für neu gebaute Eisenbahnanlagen (ein-

        schließlich Fahrbetriebsmittel) ...................    1 600

     b) für veränderte bestehende Eisenbahn-

        anlagen ...........................................      250

     c) für Fahrbetriebsmittel oder eisenbahn-

        technische Einrichtungen ..........................       90

     d) für umgebaute Fahrbetriebsmittel oder

        eisenbahntechnische Einrichtungen .................       60

251. Genehmigung eines Werksverkehrs (§ 51 Abs. 3

     Eisenbahngesetz 1957) oder eines beschränkt-

     öffentlichen Verkehrs (§ 51 Abs. 4 Eisen-

     bahngesetz 1957) .....................................    3 000

252. Genehmigung des Betriebsleiters oder dessen

     Stellvertreters (§§ 21 Abs. 1 und 52 Abs. 1

     Eisenbahngesetz 1957) ................................      250

253. Genehmigung von neuen Vorschriften

     (Anordnungen) (§§ 21 Abs. 3 und 52 Abs. 1

     Eisenbahngesetz 1957) ................................      300

254. Genehmigung der Änderung von bereits geneh-

     migten Vorschriften (Anordnungen) (§§ 21 Abs. 3

     und 52 Abs. 1 Eisenbahngesetz 1957) ..................       60

255. Genehmigung von neuen Beförderungsbedingungen

     (§ 52 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957) ...................      300

256. Genehmigung der Änderung von bereits geneh-

     migten Beförderungsbedingungen (§ 52 Abs. 3

     Eisenbahngesetz 1957) ................................       60

257. Verlängerung der Baufrist (§§ 35 Abs. 4 und

     52 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957) ......................      200

258. Erteilung einer Bewilligung nach den §§ 38

     Abs. 4 und 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 53

     Abs. 1 Eisenbahngesetz 1957 ..........................      250

Anmerkung

In TP 248 soll der Klammerausdruck offenbar lauten: "(§§ 16 und 51)"

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2013

Gesetzesnummer

10005545

Dokumentnummer

NOR12060882

Alte Dokumentnummer

N4198312795S