Rechtstracker.at

Anl. 2/19 BVwAbgV

Fassungen
01.03.1983 bis 31.05.2000 — BGBl. Nr. 24/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/1901.06.200031.12.2001 § → § BGBl. II Nr. 146/2000 · aufgehoben
Anl. 2/1901.03.198331.05.2000 BGBl. Nr. 24/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1983,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 19

Inkrafttretensdatum

01.03.1983BGBl. Nr. 24/1983

Außerkrafttretensdatum

31.05.2000danach: BGBl. II Nr. 146/2000

Abkürzung

BVwAbgV

Index

40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze

Text

römisch neunzehn. Bergwesen

403. Erteilung einer Suchbewilligung oder

     Verlängerung ihrer Geltungsdauer (§§ 8

     und 10 des Berggesetzes 1975, BGBl.

     Nr. 259) .............................................      100

404. Durchführung der Übertragung einer

     Suchbewilligung (§ 11 Abs. 1 des Berg-

     gesetzes 1975) .......................................      100

405. Verleihung einer Schurfberechtigung oder

     Verlängerung ihrer Geltungsdauer (§§ 18

     und 21 des Berggesetzes 1975) ........................       20

406. Durchführung der Übertragung einer

     Schurfberechtigung (§ 22 Abs. 1 des Berg-

     gesetzes 1975) .......................................       20

407. Erklärung des Erlöschens einer Schurf-

     berechtigung (§ 24 des Berggesetzes 1975) ............       20

408. Erteilung einer Verfügungsbewilligung für

     beim Aufsuchen anfallende bergfreie

     mineralische Rohstoffe (§ 29 des Bergge-

     setzes 1975) .........................................    1 000

409. Verleihung einer Bergwerksberechtigung für

     ein Grubenmaß (§ 34 des Berggesetzes 1975)

     oder für eine Überschar (§ 43 des Berg-

     gesetzes 1975) .......................................    3 000

410. Anerkennung eines Reservefeldes (§ 55

     des Berggesetzes 1975) ...............................      400

411. Fristung des Betriebes in einem Gruben-

     maß bzw. in einem Grubenfeld (§§ 56

     und 57 des Berggesetzes 1975) ........................      400

412. Genehmigung der Übertragung oder Über-

     lassung der Ausübung einer Bergwerksbe-

     rechtigung durch Rechtsgeschäfte unter

     Lebenden (§§ 61 und 62 Abs. 2 des Berg-

     gesetzes 1975) .......................................      100

413. Anerkennung eines Gewinnungsfeldes (§ 82

     des Berggesetzes 1975) ...............................    3 000

414. Erteilung einer Schurfbewilligung (§§ 89

     und 105 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) ................      100

415. Erteilung einer Gewinnungsbewilligung

     (§§ 95 und 105 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) .........    3 000

416. Genehmigung des Überganges einer Gewinnungs-

     bewilligung durch Rechtsgeschäfte unter

     Lebenden (§ 103 des Berggesetzes 1975) ...............      100

417. Erteilung einer Bewilligung zum Suchen

     und Erforschen nichtkohlenwasserstoff-

     führender geologischer Strukturen (§ 110

     Abs. 1 des Berggesetzes 1975) ........................      100

418. Durchführung der Übertragung einer Be-

     willigung zum Suchen und Erforschen

     nichtkohlenwasserstofführender geolo-

     gischer Strukturen (§ 110 Abs. 3 des

     Berggesetzes 1975) ...................................      100

419. Erteilung einer Speicherbewilligung

     (§ 114 des Berggesetzes 1975) ........................    3 000

420. Durchführung der Übertragung einer

     Speicherbewilligung (§ 120 Abs. 1 des

     Berggesetzes 1975) ...................................      100

421. Genehmigung der Übertragung einer

     Speicherbewilligung durch Rechtsgeschäfte

     unter Lebenden (§ 120 Abs. 1 des Berg-

     gesetzes 1975) .......................................      100

422. Feststellung oder Ersichtlichmachung

     der Begrenzung eines Grubenmaßes, einer

     Überschar, eines Gewinnungs-, Abbau- oder

     Speicherfeldes (§ 123 des Berggesetzes 1975) .........      400

423. Erteilung der Bewilligung zur Führung eines

     gemeinsamen Bergbaukartenwerkes für

     mehrere räumlich zusammenhängende Bergbau-

     betriebe (§ 135 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) ........      400

424. Erteilung der Bewilligung zur Aufstellung

     eines gemeinsamen Hauptbetriebsplanes

     (§ 138 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) .................      400

425. Entbindung von der Pflicht zur Auf-

     stellung eines Hauptbetriebsplanes

     (§ 138 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) .................      400

426. Erteilung der Bewilligung zur Her-

     stellung (Errichtung) einer Berg-

     bauanlage (Anlage eines Hüttenwerkes)

     oder zum Bau einer Bergwerksbahn oder

     wesentlicher Änderungen an einer

     solchen Anlage (§§ 146, 147 und 211

     des Berggesetzes 1975) bei veran-

     schlagten Herstellungskosten

     a) bis 15 000 S .....................................       200

     b) über 15 000 S bis 50 000 S .......................       600

     c) über 50 000 S bis 100 000 S ......................     1 200

     d) über 100 000 S bis 1 000 000 S ...................     4 000

     e) über 1 000 000 S .................................     4 500

427. Erteilung der Bewilligung zum Betrieb

     (zur Benützung) einer Bergbauanlage

     (Anlage eines Hüttenwerkes) oder einer Bergwerksbahn

     oder einer wesentlich geänderten derartigen Anlage

     (§§ 146, 147 und 211 des Berggesetzes

     1975) bei tatsächlichen Herstellungskosten

     a) bis 15 000 S ......................................      200

     b) über 15 000 S bis 50 000 S ........................      600

     c) über 50 000 S bis 100 000 S .......................    1 200

     d) über 100 000 S bis 1 000 000 S ....................    4 000

     e) über 1 000 000 S ..................................    4 500

428. Zulassung einer Type oder einer

     Einzelausführung eines Betriebsfahr-

     zeuges, Tagbaugerätes, einer Betriebs-

     einrichtung oder dgl. oder Kenntnisnahme

     einer Änderung (§ 149 des Berggesetzes 1975) .........    1 000

429. Zulassung eines Sprengmittels für die

     Schießarbeit im Bergbau (§ 2 der Spreng-

     mittelzulassungsverordnung für den Bergbau,

     BGBl. Nr. 215/1963) ..................................    1 000

430. Anerkennung der Bestellung eines Betriebs-

     leiters, Betriebsleiter-Stellvertreters oder

     verantwortlichen Markscheiders (§§ 150 und

     160 des Berggesetzes 1975) oder der Betrauung

     einer Person mit der Leitung bei Tätigkeiten

     von Fremdunternehmern, wenn den Erfordernissen

     des § 154 des Berggesetzes 1975 zu entsprechen

     ist (§ 159 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) .............      200

431. Anerkennung der Bestellung eines Betriebsauf-

     sehers (§ 150 des Berggesetzes 1975) oder

     der Betrauung einer Person mit der tech-

     nischen Aufsicht bei Tätigkeiten von Fremd-

     unternehmern, wenn den Erfordernissen des

     § 154 des Berggesetzes 1975 zu entsprechen ist

     (§ 159 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) .................      100

432. Bezeichnung von Grundstücken oder Grund-

     stücksteilen als Bergbaugebiet (§§ 177 Abs. 2

     und 180 des Berggesetzes 1975) für jedes

     angefangene Hektar des Bergbaugebietes ...............      300

433. Erteilung der Bewilligung zur Errichtung

     eines Baus oder einer anderen Anlage in

     Bergbaugebieten oder zu wesentlichen

     Erweiterungen oder Veränderungen einer

     solchen Anlage (§ 176 Abs. 2 des Berg-

     gesetzes 1975) .......................................      400

434. Bewilligung einer Ausnahme nach Be-

     stimmungen von im § 217 Abs. 1 des Berg-

     gesetzes 1975 angeführten Verordnungen

     oder von auf Grund des Berggesetzes 1975

     erlassenen Verordnungen ..............................    1 000

Schlagworte

Gewinnungsfeld, Abbaufeld

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2013

Gesetzesnummer

10005545

Dokumentnummer

NOR12060887

Alte Dokumentnummer

N4198312800S