Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Statistik - Fremdenverkehrsstatistik-Verordnung 1986
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 284/1986Bundesgesetzblatt Nr. 284 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 15Paragraph 15
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
§ 15. Die Berichtsgemeinde hat Paragraph 15, Die Berichtsgemeinde hat
die Bestandsbogen für Fremdenunterkünfte den Auskunftspflichtigen rechtzeitig zuzustellen;
die in den Bestandsbogen für Fremdenunterkünfte enthaltenen Angaben auf Fehler zu überprüfen und die Betriebsdaten - bei gewerblichen Beherbergungsbetrieben aufgegliedert nach Betriebsgruppen gemäß § 5 Abs. 3 - zu Gemeindesummen aufzurechnen;die in den Bestandsbogen für Fremdenunterkünfte enthaltenen Angaben auf Fehler zu überprüfen und die Betriebsdaten - bei gewerblichen Beherbergungsbetrieben aufgegliedert nach Betriebsgruppen gemäß Paragraph 5, Absatz 3, - zu Gemeindesummen aufzurechnen;
die Gemeindesummen in den Bestandsbogen für Gemeinden einzutragen;
den ausgefüllten Bestandsbogen für Gemeinden bis spätestens 15. Juni dem Österreichischen Statistischen Zentralamt einzusenden; ein Durchschlag ist dem Amt der Landesregierung zu übermitteln; ein weiterer Durchschlag verbleibt bei der Gemeinde;
die ausgefüllten Bestandsbogen für Femdenunterkünfte (Anm.: richtig: Fremdenunterkünfte), die gewerbliche Fremdenunterkünfte betreffen, zugleich mit dem Bestandsbogen für Gemeinden (Z 4) dem Österreichischen Statistischen Zentralamt einzusenden;die ausgefüllten Bestandsbogen für Femdenunterkünfte Anmerkung, richtig: Fremdenunterkünfte), die gewerbliche Fremdenunterkünfte betreffen, zugleich mit dem Bestandsbogen für Gemeinden (Ziffer 4,) dem Österreichischen Statistischen Zentralamt einzusenden;
die Bestandsbogen für Fremdenunterkünfte, die private Fremdenunterkünfte betreffen, bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres aufzubewahren, und dem Österreichischen Statistischen Zentralamt über dessen Aufforderung einzusenden.
Dokumentnummer
NOR12061740
Alte Dokumentnummer
N4198613837S