Rechtstracker.at

Anl. 1/02

Fassungen
01.01.1988 bis 31.12.1991 — BGBl. Nr. 670/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0201.01.199331.12.1994 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 173/1995
Anl. 1/0201.01.199231.12.1992 § → § BGBl. Nr. 656/1991
Anl. 1/0201.01.198831.12.1991 BGBl. Nr. 670/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Handelsstatistische Anmeldung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 670 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1988BGBl. Nr. 670/1987

Außerkrafttretensdatum

31.12.1991danach: BGBl. Nr. 656/1991

Index

46/02 Sonstiges Statistik

Text

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  TARIF                       Waren-                    Mengen-

Nr./UNr.                  bezeichnung                bezeichnung

---------------------------------------------------------------------

2201    --   Wasser, einschließlich natürliches

              oder künstliches Mineralwasser und mit

              Kohlensäure versetztes Wasser, ohne

              Zusatz von Zucker oder anderen

              Süßungsmitteln, Geruchs- oder

              Geschmacksstoffen; Eis und Schnee:

         10   - Mineralwasser und mit Kohlensäure

                versetztes Wasser ..................  Liter

2202    --   Wasser, einschließlich Mineralwasser

              und mit Kohlensäure versetztes Wasser,

              mit Zusatz von Zucker oder anderen

              Süßungsmitteln, Geruchs- oder

              Geschmacksstoffen, sowie andere

              nichtalkoholische Getränke,

              ausgenommen Säfte von Früchten oder

              Gemüsen der Nummer 2009 ..............  Liter

2203    00   Bier, aus Malz hergestellt ...........  Liter

2204    --   Wein aus frischen Weintrauben,

              einschließlich mit Alkohol

              angereicherter Wein; Traubenmost,

              anderer als jener der Nummer 2009 ....  Liter

2205    --   Wermutwein und anderer Wein aus

              frischen Weintrauben, mit Pflanzen

              oder anderen Stoffen aromatisiert ....  Liter

2206    00   Andere gegorene Getränke (zB

              Apfelwein, Birnenwein und Met) .......  Liter

2207    --   Ethylalkohol, unvergällt, mit einem

              Alkoholgehalt in Volumenteilen von

              80-%-Vol. oder mehr; Ethylalkohol und

              Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht

              auf den Alkoholgehalt ................  Liter

2208    --   Ethylalkohol, unvergällt, mit einem

              Alkoholgehalt in Volumenteilen von

              weniger als 80-%-Vol.; Branntwein,

              Liköre und andere Getränke, die

              Destillationsalkohol enthalten;

              zusammengesetzte alkoholische

              Zubereitungen, wie sie für die

              Herstellung von Getränken verwendet

              werden ...............................  Liter

2209    00   Speiseessig und Speiseessigersatz aus

              Essigsäure ...........................  Liter

2711    --   Erdölgase und andere gasförmige

              Kohlenwasserstoffe:

        (10)  - verflüssigt:

         11   - - Erdgas ...........................  Kubikmeter

        (20)  - im gasförmigen Zustand:

         21   - - Erdgas ...........................  Kubikmeter

2716    00   Elektrische Energie ..................  Kilowattstunde

2804    --   Wasserstoff, Edelgase und andere

              Nichtmetalle:

         10   - Wasserstoff ........................  Kubikmeter

        (20)  - Edelgase:

         21   - - Argon ............................  Kubikmeter

         29   - - sonstige .........................  Kubikmeter

         30   - Stickstoff .........................  Kubikmeter

         40   - Sauerstoff .........................  Kubikmeter

Gesetzesnummer

10005637

Dokumentnummer

NOR12061986

Alte Dokumentnummer

N4198714583S