Rechtstracker.at

Anl. 1/07

Fassungen
01.01.1988 bis 31.12.1991 — BGBl. Nr. 670/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0701.01.199231.12.1994 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 173/1995
Anl. 1/0701.01.198831.12.1991 BGBl. Nr. 670/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Handelsstatistische Anmeldung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 670 aus 1987,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7

Inkrafttretensdatum

01.01.1988BGBl. Nr. 670/1987

Außerkrafttretensdatum

31.12.1991

Index

46/02 Sonstiges Statistik

Text

---------------------------------------------------------------------

  TARIF                       Waren-                    Mengen-

Nr./UNr.                  bezeichnung                bezeichnung

---------------------------------------------------------------------

7003    --   Glas, gegossen oder gewalzt, in Form

              von Platten, Tafeln oder Profilen,

              auch mit absorbierender oder

              reflektierender Schichte, aber nicht

              anders bearbeitet:

        (10)  - Platten oder Tafeln, nicht armiert:

         11   - - in der Masse gefärbt,

                  undurchsichtig (opak) gemacht,

                  überfangen oder mit absorbierender

                  oder reflektierender Schichte ....  Quadratmeter

         19   - - sonstige .........................  Quadratmeter

         20   - Platten oder Tafeln, armiert .......  Quadratmeter

7004    --   Glas, gezogen oder geblasen, in Form

              von Platten oder Tafeln, auch mit

              absorbierender oder reflektierender

              Schichte, aber nicht anders bearbeitet  Quadratmeter

7005    --   Floatglas sowie auf einer Seite oder

              auf beiden Seiten geschliffenes oder

              poliertes Glas, in Form von Platten

              oder Tafeln, auch mit absorbierender

              oder reflektierender Schichte, aber

              nicht anders bearbeitet: .............  Quadratmeter

7006    00   Glas der Nummer 7003, 7004 oder 7005,

              gebogen, an den Kanten bearbeitet,

              graviert, durchlocht, emailliert oder

              anders bearbeitet, weder gerahmt noch

              in Verbindung mit anderen Stoffen ....  Quadratmeter

7007    --   Sicherheitsglas aus gehärtetem

              (getempertem) oder mehrschichtigem

              Glas (Verbundglas):

        (10)  - gehärtetes (getempertes)

                Sicherheitsglas:

         19   - - sonstige .........................  Quadratmeter

         20   - mehrschichtiges Sicherheitsglas

                (Verbundglas):

         29   - - sonstige .........................  Quadratmeter

7008    00   Mehrschichtisolierverglasungen .......  Quadratmeter

7308    --   Konstruktionen (mit Ausnahme der

              vorgefertigten Gebäude der Nr. 9406)

              sowie deren Teilen (zB Brücken und

              Brückenelemente, Schleusentore, Türme,

              Gittermaste, Dächer, Dachstühle, Türen

              und Fenster und deren Rahmen und

              Stöcke, Türschwellen, Rolläden,

              Geländer, Säulen, Pfeiler), aus Eisen

              oder Stahl; für Konstruktionszwecke

              vorgearbeitete Bleche, Stangen,

              Profile, Rohre u. dgl., aus Eisen oder

              Stahl:

         30   - Türen und Fenster und deren Rahmen

                und Stöcke sowie Türschwellen:

         ex   - - Türen ............................  Stück

         ex   - - Fenster ..........................  Stück

7321    --   Raumheizöfen, Heizkessel, Küchenherde

              (einschließlich der auch für

              Zentralheizungen verwendbaren),

              Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher,

              Warmhalteplatten und ähnliche nicht

              elektrische Haushaltsgeräte und Teile

              davon, aus Eisen oder Stahl:

        (80)  - andere Geräte:

         81   - - für gasförmige Brennstoffe oder

                  sowohl für gasförmige als auch für

                  andere Brennstoffe ...............  Stück

         82   - - für flüssige Brennstoffe .........  Stück

         83   - - für feste Brennstoffe ............  Stück

Gesetzesnummer

10005637

Dokumentnummer

NOR12061991

Alte Dokumentnummer

N4198714588S