Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Namensänderungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 195/1988Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
41/03 Personenstandsrecht
Text
Versagung der Bewilligung
§ 3. Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn Paragraph 3, Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn
die Änderung des Familiennamens die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen würde;
der beantragte Familienname lächerlich, anstößig oder für die Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich ist;
der beantragte Familienname von einer anderen Person rechtmäßig geführt wird, der ein berechtigtes Interesse am Ausschluß des Antragstellers von der Führung des gleichen Familiennamens zukommt;
der beantragte Familienname aus mehreren Namen zusammengesetzt ist, sofern nicht der Antragsteller in Anwendung des § 2 Abs. 1 Z 6 den Familiennamen einer Person erhalten soll, die rechtmäßig einen aus mehreren Namen zusammengesetzten Familiennamen führt;der beantragte Familienname aus mehreren Namen zusammengesetzt ist, sofern nicht der Antragsteller in Anwendung des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 6, den Familiennamen einer Person erhalten soll, die rechtmäßig einen aus mehreren Namen zusammengesetzten Familiennamen führt;
der beantragte Vorname nicht gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich ist, oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht;
im Fall des § 2 Abs. 2 Z 1 das Wahlkind bereits das zweite Lebensjahr vollendet hat. Wird jedoch glaubhaft gemacht, daß durch die beantragte Vornamensänderung das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird, ist sie dennoch zu bewilligen.im Fall des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, das Wahlkind bereits das zweite Lebensjahr vollendet hat. Wird jedoch glaubhaft gemacht, daß durch die beantragte Vornamensänderung das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird, ist sie dennoch zu bewilligen.
Dokumentnummer
NOR12062087
alte Dokumentnummer
N4198810466E