Rechtstracker.at

Anl. 2/10 BVwAbgV

Fassungen
12.07.1997 bis 31.10.1997 — BGBl. II Nr. 190/1997
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2/1001.06.200031.12.2001 § → § BGBl. II Nr. 146/2000 · aufgehoben
Anl. 2/1001.11.199731.05.2000 § → § BGBl. II Nr. 319/1997
Anl. 2/1012.07.199731.10.1997 § → § BGBl. II Nr. 190/1997
Anl. 2/1015.04.199411.07.1997 § → § BGBl. Nr. 284/1994
Anl. 2/1008.12.199014.04.1994 § → § BGBl. Nr. 740/1990
Anl. 2/1001.03.198307.12.1990 BGBl. Nr. 24/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 10

Inkrafttretensdatum

12.07.1997BGBl. II Nr. 190/1997

Außerkrafttretensdatum

31.10.1997danach: BGBl. II Nr. 319/1997

Abkürzung

BVwAbgV

Index

40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze

Text

römisch zehn. Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie

132. Feststellungsbescheid über das Vorliegen der

     gesetzlichen Voraussetzungen für die Aus-

     übung eines Anmeldungsgewerbes (§ 340

     Abs. 1 GewO 1973)

     a) bei juristischen Personen und Personen-

        gesellschaften des Handelsrechtes .................      500

     b) sonst .............................................      250

     Bei Anwendung des § 340 Abs. 4 GewO 1973

     tritt die Pflicht zur Entrichtung der Ver-

     waltungsabgabe gemäß dieser Tarifpost mit

     der Ausfertigung des Gewerbescheines ein.

133. Erteilung einer Konzession (§ 25 Abs. 1

     GewO 1973)

     a) an juristische Personen und Personen-

        gesellschaften des Handelsrechtes .................    1 000

     b) sonst .............................................      500

134. Gleichstellung von Ausländern oder Staaten-

     losen mit Inländern hinsichtlich der Ge-

     werbeausübung (§ 14 Abs. 2 GewO 1973) ................    1 200

135. Nachsichten

     a) Nachsicht vom vorgeschriebenen

        Befähigungsnachweis (§ 28 Abs. 1 bis 5

        und § 28a GewO 1973) ..............................      550

     b) Nachsicht von den Voraussetzungen für

        die Zulassung zur Meisterprüfung oder

        zu einer Prüfung im Sinne des § 22 Abs. 1

        Z 3 GewO 1973 (§ 28 Abs. 6 GewO 1973) .............      200

     c) Nachsicht von der Vorlage eines vorge-

        schriebenen Zeugnisses (§ 28 Abs. 7 GewO

        1973) .............................................      200

     d) Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbe-

        ausübung (§§ 26 und 27 GewO 1973) .................      300

     e) Nachsicht von der Bestellung eines

        Geschäftsführers für die Ausübung eines

        Fortbetriebsrechtes (§ 41 Abs. 4 GewO 1973) .......      200

     f) Nachsicht gemäß § 59 der Betriebsordnung

        für den nichtlinienmäßigen Personenver-

        kehr, BGBl. Nr. 289/1955 ..........................      200

136. Bewilligung zur Führung eines Nebenbetriebes

     (§ 37 Abs. 2 GewO 1973) ..............................      500

137. Zurkenntnisnahme einer Anzeige

     a) gemäß § 39 Abs. 4 oder § 40 Abs. 4 GewO

        1973 über die Bestellung eines Geschäfts-

        führers für die Ausübung eines Anmeldungs-

        gewerbes (§ 345 Abs. 8 Z 1 GewO 1973) .............       70

     b) gemäß § 40 Abs. 2 GewO 1973 über die

        Übertragung der Ausübung eines Anmeldungs-

        gewerbes an einen Pächter (§ 345 Abs. 8 Z 1

        GewO 1973) ........................................       70

     c) gemäß § 46 Abs. 3 GewO 1973 über die Aus-

        übung eines Anmeldungsgewerbes in einer

        weiteren Betriebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO

        1973) .............................................      200

     d) gemäß § 47 Abs. 3 GewO 1973 über die Bestellung

        eines Filialgeschäftsführers für die Ausübung

        eines Anmeldungsgewerbes in einer weiteren Be-

        triebsstätte (§ 345 Abs. 8 Z 2 GewO 1973) .........       70

     e) gemäß § 49 Abs. 1 GewO 1973 über die Verlegung

        des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in einen

        anderen Standort (§ 345 Abs. 8 Z 3 GewO 1973) .....      200

     f) gemäß § 49 Abs. 3 GewO 1973 über die Verlegung

        des Betriebes eines Anmeldungsgewerbes in

        einer weiteren Betriebsstätte in einen anderen

        Standort (§ 345 Abs. 8 Z 4 GewO 1973) .............      200

138. Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers

     für die Ausübung eines konzessionierten Gewerbes

     (§ 39 Abs. 5 oder § 40 Abs. 4 GewO 1973) .............      150

139. Genehmigung der Übertragung der Ausübung eines

     konzessionierten Gewerbes an einen Pächter

     (§ 40 Abs. 2 GewO 1973) ..............................      150

140. Genehmigung der Bestellung eines Filialgeschäfts-

     führers für die Ausübung eines konzessionierten

     Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (§ 47

     Abs. 4 GewO 1973) ....................................      150

141. Besondere Bewilligung

     a) zur Ausübung eines konzessionierten Gewerbes

        in einer weiteren Betriebsstätte (§ 46 Abs. 4

        GewO 1973) ........................................      400

     b) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-

        nierten Gewerbes in einen anderen Standort

        (§ 49 Abs. 2 GewO 1973) ...........................      400

     c) der Verlegung des Betriebes eines konzessio-

        nierten Gewerbes in einer weiteren Betriebs-

        stätte in einen anderen Standort (§ 49 Abs. 3

        GewO 1973) ........................................      400

142. Erteilung der Auszeichnung, im

     geschäftlichen Verkehr das Wappen der

     Republik Österreich (Bundeswappen) führen

     zu dürfen (§ 68 GewO 1973) ...........................     4500

142a. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 190/1997)

143. Zulassung von Maßnahmen im Sinne des § 69

     Abs. 1 GewO 1973, die von den Bestimmungen

     einer Verordnung gemäß § 69 Abs. 1 GewO 1973

     abweichen (§ 69 Abs. 5 GewO 1973) ....................      250

144. Feststellung, ob es im volkswirtschaftlichen

     Interesse gelegen ist, daß Maschinen oder

     Geräte, die den Anforderungen der gemäß

     § 71 Abs. 1 GewO 1973 erlassenen Verordnungen

     nicht entsprechen, in den inländischen Ver-

     kehr gebracht oder im Inland ausgestellt

     werden, und ob Leben und Gesundheit der

     Benützer auf andere Weise hinreichend ge-

     sichert sind (§ 71 Abs. 4 GewO 1973) .................      400

145. Genehmigung einer gewerblichen

     Betriebsanlage (§§ 77 Abs. 1 und

     359b GewO 1973)

     a) bei Verwendung von Motoren von

        mehr als 50 Kilowatt ..............................     4500

     b) bei Verwendung von Motoren von

        20 Kilowatt bis einschließlich

        50 Kilowatt .......................................     2000

     c) sonst .............................................      400

     Maßgebend ist bei den Motoren die

     Gesamtzahl der Kilowatt, die zum

     Betrieb der Maschine notwendig sind.

     Umformaggregate sind nicht anzurechnen,

     wenn der umgeformte Strom zum Antrieb

     von Motoren verwendet wird.

146. Erteilung der Betriebsbewilligung für eine

     gewerbliche Betriebsanlage

     (§ 78 Abs. 2 und 3 GewO 1973) .....   die Hälfte der Tarifpost

                                           145 bzw. der Tarifpost

                                           149

147. Ausspruch der Zulässigkeit von

     Abweichungen von dem dem

     Genehmigungsbescheid oder dem

     Betriebsbewilligungsbescheid

     entsprechenden Zustand

     (§ 78 Abs. 4 GewO 1973) .............................      250

148. Verlängerung der Frist zur Inbetriebnahme

     einer genehmigten gewerblichen Betriebsanlage

     (§ 80 Abs. 2 und 3 GewO 1973) ........................      250

149. Genehmigung der Änderung einer genehmigten

     gewerblichen Betriebsanlage (§ 81 Abs. 1

     GewO 1973)

     a) bei Verwendung von Motoren von

        mehr als 50 Kilowatt ..............................     1200

     b) bei Verwendung von Motoren von

        20 Kilowatt bis einschließlich

        50 Kilowatt .......................................      600

     c) sonst .............................................      120

     Die Berechnung ist nach der Vorschrift

     des letzten Absatzes der Tarifpost 145

     durchzuführen, wobei die Zahl der Kilowatt

     der ganzen Betriebsanlage unter

     Berücksichtigung der Änderung zugrunde zu

     legen ist.

150. Zulassung von Abweichungen von den Vorschriften

     der auf Grund des § 82 Abs. 1 GewO 1973 er-

     lassenen Verordnungen (§ 82 Abs. 3 GewO 1973) ........      250

151. Genehmigung der Durchführung von schon vor

     der Genehmigung einer gewerblichen Betriebs-

     anlage erforderlichen Vorarbeiten (§ 354

     GewO 1973) ...........................................      400

152. Sonderbewilligung zur Ausübung einer

     Konzession für ein Gastgewerbe außerhalb

     der genehmigten Betriebsräume und all-

     fälligen sonstigen Betriebsflächen (§ 195

     GewO 1973) ...........................................       70

153. Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde

     oder einer späteren Sperrstunde durch die

     Bundespolizeibehörde (§ 198 Abs. 3 GewO 1973)

     a) für einen oder zwei kalendermäßig be-

        stimmte Tage ......................................       20

     b) für drei bis zehn Tage ............................      100

     c) für mehr als zehn Tage ............................      250

154. Zulassung von Abweichungen von den Vor-

     schriften von auf Grund des § 199 Abs. 1

     GewO 1973 erlassenen Verordnungen (§ 199

     Abs. 3 GewO 1973) ....................................      250

155. Genehmigung der Änderung der Betriebsart

     eines Gastgewerbes ohne Erweiterung der

     Berechtigungen gemäß § 189 Abs. 1 GewO 1973

     (§ 200 GewO 1973) ....................................      200

156. Genehmigung der Hinzunahme von Betriebs-

     räumen oder von sonstigen Betriebsflächen

     zu den genehmigten Betriebsräumen und all-

     fälligen sonstigen Betriebsflächen ohne

     Erweiterung der Berechtigungen gemäß § 189

     Abs. 1 GewO 1973 (§ 201 GewO 1973) ...................      200

157. Genehmigung der gleichzeitigen Ausübung des

     Gewerbes der Pfandleiher, des Gewerbes der

     Versteigerung beweglicher Sachen oder des

     Bewachungsgewerbes mit anderen Gewerben

     (§§ 280, 298 und 320 GewO 1973) ......................      200

158. Genehmigung des Gebrauches einer Uniform

     (§ 322 GewO 1973) ....................................    1 200

159. Feststellung, ob eine Gewerbeberechtigung

     aufrecht ist und verneinendenfalls, in welchem

     Zeitpunkt sie geendet hat (§ 348 Abs. 4 GewO

     1973) ................................................      120

160. Schriftliche Auskunft aus dem Gewerberegister

     (§ 365 Abs. 2 GewO 1973) für jede einzelne

     Gewerbeberechtigung ..................................       60

161. Ausfertigung einer Legitimation gemäß § 62

     GewO 1973 für Gewerbetreibende und für

     Handlungsreisende (§ 1 Z 1 der Gewerbelegiti-

     mationen-Verordnung, BGBl. Nr. 274/1974), einer

     Legitimation gemäß § 217 GewO 1973 für

     Fremdenführer und deren Arbeitnehmer (§ 1 Z 2

     der Gewerbelegitimationen-Verordnung) oder

     einer Legitimation gemäß § 314 GewO 1973 für

     Berufsdetektive und deren Arbeitnehmer (§ 1

     Z 3 der Gewerbelegitimationen-Verordnung) ............       60

162. Bewilligung

     a) zur vorübergehenden Ausübung des Miet-

        wagengewerbes gemäß § 6 des Gelegenheits-

        verkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952 ..............      200

     b) zur gewerbsmäßigen Beförderung von

        Personen oder Gütern mit Kraftfahrzeugen

        in oder durch das Bundesgebiet durch

        ausländische Unternehmer gemäß § 9 des

        Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes oder § 7

        des Güterbeförderungsgesetzes, BGBl.

        Nr. 63/1952,

        1. für Einzelfahrten ..............................       40

        2. auf Zeit .......................................      100

     c) Ausstellung eines Ausweises gemäß § 7a

        oder den §§ 33, 34 der Betriebsordnung

        für den nichtlinienmäßigen Personenver-

        kehr, BGBl. Nr. 289/1955 ..........................      200

     d) Verlängerung der Gültigkeit eines in

        lit. c angeführten Ausweises ......................      100

163. Genehmigung des Baues, der Erneuerung, der

     Erweiterung oder der Stillegung von Gas-

     versorgungsanlagen eines Energieversorgungs-

     unternehmens (§ 4 im Zusammenhalt mit § 15

     Abs. 3 Z 2 des Energiewirtschaftsgesetzes,

     dRGBl. 1935 I S 1451, und in Verbindung mit

     der Verordnung dRGBl. 1939 I S 1950) .................      400

164. Bewilligung der Ankündigung eines Ausver-

     kaufes oder einer ausverkaufsähnlichen Ver-

     anstaltung (§ 2 des Ausverkaufsgesetzes

     1985, BGBl. Nr. 51)

     a) gültig bis zu drei Monaten ........................      400

     b) gültig für mehr als drei Monate

        oder im Falle der Verlängerung einer

        schon für eine kürzere Verkaufsdauer

        erteilten Bewilligung über den Zeitraum

        von drei Monaten hinaus ...........................      750

165. Bewilligung der Errichtung einer öffent-

     lichen Wäg- oder Meßanstalt (§ 2 des

     Gesetzes RGBl. Nr. 85/1866) ..........................      400

166. Bewilligung der Ausübung der entgelt-

     lichen Arbeitsvermittlung, soweit diese

     für bestimmte Berufe gesetzlich vorge-

     schrieben ist (§ 18 Arbeitsmarktförderungs-

     gesetz, BGBl. Nr. 31/1969) ...........................      250

167. Erteilung einer Konzession (§ 3

     Abs. 1 Rohrleitungsgesetz, BGBl.

     Nr. 411/1975) ........................................    4 500

168. Verlängerung einer befristeten

     Konzession sowie der Frist zur Fertig-

     stellung der Rohrleitungsanlage

     (§ 5 Abs. 4 und 5 Rohrleitungsgesetz) ................    2 000

169. Entscheidung über Gegenstand und

     Umfang der erweiterten Nutzung

     (§ 6 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) ......................    1 500

170. Bewilligung der Vorarbeiten (§ 7

     Rohrleitungsgesetz) ..................................    3 000

171. Genehmigung des Betriebsleiters oder

     dessen Stellvertreters (§ 15 Abs. 3

     Rohrleitungsgesetz) ..................................    1 500

172. Genehmigung (§ 17 Abs. 1 erster Satz

     Rohrleitungsgesetz) oder neuerliche

     Genehmigung (§ 32 Rohrleitungsgesetz)

     zur Errichtung einer Rohrleitungsanlage ..............    3 500

173. Genehmigung der Änderung oder Erweit-

     erung einer Rohrleitungsanlage, soweit

     die Änderung und Erweiterung derselben

     über den Rahmen der erteilten Genehmigung

     hinausgehen (§ 17 Abs. 1 zweiter Satz

     Rohrleitungsgesetz) ..................................      700

174. Betriebsaufnahmebewilligung (§ 21 Rohr-

     leitungsgesetz) oder neuerliche Betriebs-

     aufnahmebewilligung (§ 32 Rohrleitungs-

     gesetz) ..............................................    3 500

175. Betriebsaufnahmebewilligung für die

     Änderung oder Erweiterung einer Rohr-

     leitungsanlage (§§ 17, 21 Rohrleitungs-

     gesetz) ..............................................      700

176. Widerruf der bei unmittelbar drohender

     Gefahr getroffenen behördlichen Maß-

     nahmen (§ 24 Abs. 4 Rohrleitungsgesetz) ..............    1 500

177. Genehmigung des Geschäftsführers

     (§ 26 Abs. 2 Rohrleitungsgesetz) .....................    1 500

178. Erteilung einer Genehmigung gemäß § 30

     Abs. 1 Rohrleitungsgesetz ............................      800

179. Erteilung der Genehmigung zum Anbringen

     und Führen eines Güte-, Prüf-, Gewähr-

     und ähnlichen Zeichens (§ 2 Abs. 1 der

     Gütezeichenverordnung, dRGBl. 1942 I S 273) ..........      600

180. Erteilung der Genehmigung zur Ausstellung

     von öffentlichen Urkunden (§ 1 des Ge-

     setzes vom 9. September 1910, RGBl. Nr. 185,

     betreffend das technische Untersuchungs-,

     Erprobungs- und Materialprüfwesen) ...................      900

181. Erweiterung des Umfanges einer erteilten

     Genehmigung zur Ausstellung von öffent-

     lichen Urkunden (§ 1 des Gesetzes vom

     9. September 1910, RGBl. Nr. 185, betreff-

     end das technische Untersuchungs-, Erpro-

     bungs- und Materialprüfwesen) ........................      600

Schlagworte

Wappen, Taxi, Untersuchungswesen, Erprobungswesen,

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2013

Gesetzesnummer

10005545

Dokumentnummer

NOR12066117

Alte Dokumentnummer

N4199747203L