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§ 2 PolKG

Fassungen
01.10.1997 bis 17.07.2017 — BGBl. I Nr. 104/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 2 heute18.07.2017 § → § BGBl. I Nr. 91/2017
§ 201.10.199717.07.2017 BGBl. I Nr. 104/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Polizeikooperationsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1997BGBl. I Nr. 104/1997

Außerkrafttretensdatum

17.07.2017danach: BGBl. I Nr. 91/2017

Abkürzung

PolKG

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Die internationale polizeiliche Amtshilfe (im weiteren: Amtshilfe) ist die wechselseitige Hilfeleistung bei der Aufgabenerfüllung und die Zusammenarbeit zu gemeinsamer Aufgabenerfüllung. Sie erfolgt zwischen Sicherheitsbehörden einerseits und Sicherheitsorganisationen oder ausländischen Sicherheitsbehörden andererseits.
  2. Absatz 2,Sicherheitsorganisationen sind internationale Organisationen, die der polizeilichen Kooperation dienen. Es sind dies
    1. Ziffer eins
      das Europäische Polizeiamt (EUROPOL),
    2. Ziffer 2
      das Generalsekretariat der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (im weiteren: Interpol),
    3. Ziffer 3
      andere Organisationen, die der Bundesminister für Inneres mit Verordnung gemäß Paragraph 13, zu Sicherheitsorganisationen erklärt hat.
  3. Absatz 3,Ausländische Sicherheitsbehörden sind Dienststellen anderer Staaten, die Aufgaben nach Paragraph eins, Absatz eins, wahrnehmen; hiezu zählen Behörden, denen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit des Staates Gefahrenerforschung obliegt.
  4. Absatz 4,Soweit in diesem Bundesgesetz von Rechten und Pflichten von Menschen die Rede ist, sind darunter auch Rechte und Pflichten juristischer Personen zu verstehen.

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2017

Gesetzesnummer

10006019

Dokumentnummer

NOR12066120

alte Dokumentnummer

N4199748174L