Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
01.01.1973 bis 30.06.2000 — BGBl. Nr. 234/1972
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 401.07.200031.12.2012 § → § BGBl. II Nr. 164/2000 · aufgehoben
§ 401.01.197330.06.2000 BGBl. Nr. 234/1972

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Azetylenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 234 aus 1972,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1973BGBl. Nr. 234/1972

Außerkrafttretensdatum

30.06.2000danach: BGBl. II Nr. 164/2000

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Paragraph 4,

Genehmigungsbedingungen; unmittelbare Geltung der Vorschriften.

  1. Absatz eins,Die Vorschriften dieser Verordnung gelten, soweit sie nicht schon für die im Paragraph 16, vorgesehene Entscheidung über die Zulässigkeit einer Type maßgebend sind, als Bedingungen, unter denen eine Betriebsanlage zu genehmigen ist. Weitere oder strengere Bedingungen dürfen nur in besonderen Ausnahmsfällen vorgeschrieben werden, wenn dies vom Standpunkt der nach dem römisch drei. Hauptstück der Gewerbeordnung wahrzunehmenden Rücksichten dringend geboten ist.
  2. Absatz 2,Unter welchen Bedingungen Anlagen zu genehmigen sind, in denen Azetylen zu anderen Zwecken verwendet wird als zur autogenen Metallbearbeitung, Beleuchtung, Heizung oder Erzeugung von Dissousgas, bleibt dem freien Ermessen der Genehmigungsbehörde im einzelnen Fall vorbehalten.
  3. Absatz 3,Die Vorschriften dieser Verordnung gelten, soweit sie sinngemäß auf auswärtige Arbeitsstellen Anwendung finden (Paragraph eins, Absatz 2,) und in den Fällen, in denen die Anlage von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist (Paragraph 2, Absatz eins,), unmittelbar, das heißt, ohne daß es einer besonderen behördlichen Vorschreibung im einzelnen Fall bedarf.

Anmerkung

Zu Abs. 1: d. i. die Gewerbeordnung 1859, jetzt GewO 1973, BGBl.
Nr. 50/1974

Schlagworte

Gas

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10006208

Dokumentnummer

NOR12068425

Alte Dokumentnummer

N5195110967P