Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Azetylenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 75/1951 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 234/1972Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 234 aus 1972,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 33Paragraph 33
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 33. Erprobung.Paragraph 33, Erprobung.
(1)Absatz eins,Die Erprobung der Funktion (Typenprobe) ist an je einem vollständig fertiggestellten Apparat jeder Baugröße vorzunehmen. Sie kann entfallen, wenn sich aus den Zeichnungen und Beschreibungen ergibt, daß nur unwesentliche Änderungen gegenüber einem schon zugelassenen Apparat desselben Herstellers vorliegen.
(2)Absatz 2,Die Wasserdruckprobe ist mit einem Probedruck von 8 atü vorzunehmen und hat die Teile des Apparates zu erfassen, in denen ein Betriebsdruck von mehr als 0.3 atü auftreten kann. Die Erprobung wird an den dem Azetylenausschuß zur Begutachtung der Type vorliegenden Apparaten von ihm selbst vorgenommen; für die anderen Apparate einer zugelassenen Type gilt die Vorschrift des § 16 Abs. 1.Die Wasserdruckprobe ist mit einem Probedruck von 8 atü vorzunehmen und hat die Teile des Apparates zu erfassen, in denen ein Betriebsdruck von mehr als 0.3 atü auftreten kann. Die Erprobung wird an den dem Azetylenausschuß zur Begutachtung der Type vorliegenden Apparaten von ihm selbst vorgenommen; für die anderen Apparate einer zugelassenen Type gilt die Vorschrift des Paragraph 16, Absatz eins,
(3)Absatz 3,Zum Zeichen dafür, daß die technische Begutachtung (Bauprüfung, Typenprobe und allfällige Wasserdruckprobe) des Apparates keinen Anstand ergab, hat der Azetylenausschuß mindestens eine der Befestigungsnieten des Leistungsschildes der von ihm selbst erprobten Apparate mit einem Einschlag zu versehen, der aus dem Doppelbuchstaben AA besteht.
Anmerkung
Das Zeichen der positiven technischen Begutachtung besteht aus
einem größeren und einem kleineren übereinandergeschriebenem A, was
in dieser Form in der Datenbank nicht wiedergegeben werden kann.
Dokumentnummer
NOR12068454
Alte Dokumentnummer
N5195110996P