Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerbeordnung 1973
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1974Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 163Paragraph 163
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Gas- und Wasserleitungsinstallation
§ 163.Paragraph 163,
(1)Absatz eins,Der Konzessionspflicht unterliegen
die Ausführung von Gasrohrleitungen und der Anschluß von Gasverbrauchsgeräten aller Art an solche Leitungen,
die Ausführung von Rohrleitungen für Trink- und Nutzwasser in Verkehrsflächen oder in Grundstücken,
die Ausführung von Wasserleitungen und dazugehörigen Ablaufleitungen in Gebäuden einschließlich der Montage und des Anschlusses der damit im Zusammenhang stehenden sanitären Einrichtungen.
(2)Absatz 2,Nicht der Konzessionspflicht nach Abs. 1 unterliegt die Ausführung von Wasserrohrleitungen für Kraftzwecke und von Wasserrohrleitungen aus Holz.Nicht der Konzessionspflicht nach Absatz eins, unterliegt die Ausführung von Wasserrohrleitungen für Kraftzwecke und von Wasserrohrleitungen aus Holz.
Schlagworte
Gasinstallation, Trinkwasser
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Dokumentnummer
NOR12070146
Alte Dokumentnummer
N5197418545S